Beglaubigte Übersetzungen mit/ohne Apostille in Bern
Wofür braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
Diese Art der Übersetzung wird im internationalen Geschäfts- oder Behördenverkehr oft benötigt. Durch die notarielle Beglaubigung wird die Übersetzung vor Behörden anerkannt. Der Empfänger Ihrer Dokumente kann dem beglaubigt übersetzten Dokument somit vertrauen. Die notariell beglaubigte Übersetzung signalisiert Rechtsgültigkeit und Zweifelsfreiheit. Für Sie und Ihr Gegenüber.
Was sind Beispielanwendungen?
In der deutschen Botschaft in Bern müssen Sie beispielsweise alle Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Handelt es sich dabei um Übersetzungen, müssen diese notariell beglaubigt sein. Ebenfalls in der U.S. Embassy bzw. der US-amerikanischen Botschaft in Bern können Sie nur dann ein Reise- oder Arbeitsvisum beantragen, sofern die notwendigen Dokumente in englischer Sprache vorliegen. Auch in der Staatskanzlei oder dem Migrationsamt des Kantons Bern müssen die Dokumente entsprechend diesen Vorgaben eingereicht werden – meist als notariell beglaubigte Übersetzung.
Brauche ich für meine Dokumente eine Apostille?
Die Apostille wird bereits seit Inkrafttreten des Haager Übereinkommens im Jahr 1961 im internationalen Urkundenverkehr eingesetzt. Sie ist eine Beglaubigungsform, auf die weltweit vertraut wird. In der Schweiz wird die Apostille durch die kantonale Staatskanzlei ausgestellt. Ob Sie eine Apostille für Ihre Dokumente und Übersetzungen brauchen, ist eine Einzelfallentscheidung. Gerne prüfen wir Ihre Anforderungen entsprechend mit der Berner Staatskanzlei ab, mit der wir regelmässig und eng zusammenarbeiten. Fragen Sie uns: Wir helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen das korrekte Einholen der Apostille.
Beratung durch Erfahrung
Unser Übersetzungsbüro in Bern ist mit den nationalen und internationalen Vorgaben im Bereich Übersetzung bestens vertraut. Wir setzen dabei nicht nur unsere professionellen Übersetzer/innen ein, sondern greifen auf eine äusserst lange Erfahrung zurück. Ob internationaler Vertrag oder Handelsregisterauszug: Wir analysieren Ihre administrativen Anforderungen und nehmen uns Ihrer Dokumente vertrauensvoll an. Wir prüfen mögliche Probleme, übersetzen, lassen Ihre Übersetzung notariell beglaubigen und fragen eine entsprechende Apostille oder Überbeglaubigung an.