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Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen in Bern

Wofür braucht man eine beglaubigte Übersetzung?
Diese Art der Übersetzung wird im internationalen Geschäfts- oder Behördenverkehr oft benötigt. Durch den notariellen Stempel wird garantiert, dass die Übersetzung identisch mit dem Original ist. Die anderssprachige Behörde oder der/die Geschäftspartner/in kann dem beglaubigt übersetzten Dokument somit vertrauen. Die notariell beglaubigte Übersetzung signalisiert Rechtschaffenheit und Zweifelsfreiheit. Für Sie und Ihr Gegenüber.

Beispiele für eine Verwendung?
In der deutschen Botschaft in Bern müssen Sie beispielsweise alle Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Handelt es sich dabei um eine Übersetzung, muss diese beglaubigt sein. Auch in der US Embassy bzw. der amerikanischen Botschaft Bern können Sie nur dann ein Reise- oder Arbeitsvisum beantragen, sofern alles Notwendige in englischer Sprache vorgelegt ist. Auch in der Staatskanzlei Bern oder dem Migrationsamt Bern müssen die Dokumente entsprechend diesen Vorgaben eingereicht werden – meist als notariell beglaubigte Übersetzung.

Brauche ich für meine Dokumente eine Apostille?
Die Apostille wird bereits seit 1961 im internationalen Urkundenverkehr gemäss dem Haager Abkommen eingesetzt. Sie ist eine Beglaubigungsform, auf die weltweit vertraut wird. In der Schweiz wird die Apostille durch die kantonale Staatskanzlei angefertigt. Ob Sie eine Apostille für Ihre Dokumente und Übersetzungen brauchen, ist eine Einzelfallentscheidung. Gerne prüfen wir Ihre Anforderungen entsprechend mit der Berner Staatskanzlei ab, mit der wir regelmäßig und eng zusammenarbeiten. Fragen Sie uns: Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter und übernehmen das korrekte Einholen der Apostille.

Beratung durch Erfahrung
Unser Übersetzungsbüro in Bern kennt sich mit den nationalen und internationalen Vorgaben im Bereich Übersetzung sehr gut aus. Wir setzen dabei nicht nur unsere professionellen Übersetzer/innen ein, sondern greifen auf eine äusserst lange Erfahrung zurück. Egal, ob es sich dabei um internationale Verträge oder Übersetzungen von Handelsregisterauszügen handelt. Wir analysieren Ihre administrativen Anforderungen und nehmen uns Ihrer Dokumente vertrauensvoll an. Im Anschluss prüfen wir mögliche Probleme, übersetzen und fragen eine entsprechende Apostille oder Überbeglaubigung an.

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