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Sie haben sich entschlossen, im Ausland zu leben oder auf ausgedehnte Reisen zu gehen. Dann sollten Sie unbedingt Soliswiss beitreten. Ihre volljährige Tochter oder Sohn geht auf Reisen – schenken Sie die Soliswiss Mitgliedschaft, das trägt zu einem ruhigeren Schlaf bei. Schweren Herzens ziehen Sie zurück in die Schweiz – auch hier spricht vieles für die Soliswiss Mitgliedschaft. Sie entsenden Ihre Mitarbeitenden ins Ausland? Es ist Teil Ihrer Verantwortung gegenüber der Mitarbeitenden, dass Sie für ihre körperliche und geistige Sicherheit sorgen.

Planung hilft, aber ab und zu läuft trotzdem etwas schief. Zur guten Planung gehört daher auch, sich dafür zu wappnen, wenn doch nicht alles rund läuft.

Das Auswandern oder Reisen ist ihr grosser Traum?  Jeder hofft, dass der Traum so wie vorgestellt ohne grössere Probleme in Erfüllung geht. Jeder hofft nie Opfer eines Gewaltverbrechens, einer Entführung, eines Terroranschlags zu werden, niemals bei kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen die Fronten zu geraten oder die mühsam aufgebaute wirtschaftliche Existenz wegen politischer Unruhen vernichtet zu sehen. Und wenn es doch passiert? Selbst wenn man äusserlich unbeschadet davon gekommen ist, kann der psychische Druck gross sein. Auch in einem ganz normalen Fall kann die Umstellung auf die neue Lebensrealität für alle Beteiligten – auch und gerade die Kinder – schwerer sein als erwartet. Einsamkeit, finanzielle Nöte, unerwartete Krankheit, Anpassungsschwierigkeiten, mitgebrachte Traumata können plötzlich den Traum belasten – dies beim Auswandern in eine neue Heimat oder beim Rückwandern in die Schweiz.

Soliswiss unterstützt ihre Mitglieder. Der Plan b und das Plan b Upgrade haben zum Ziel, Sie möglichst schnell aus einer akuten Gefahrensituation heraus und in Sicherheit zu bringen. Mit der Pauschalentschädigung und dem Hilfsfonds kann pragmatisch finanzielle Hilfe geleistet werden. Das Angebot der psychologischen Online Beratung hilft Ihnen, auch mit der emotionalen Seite umzugehen.

Plan b

Eine Mitgliedschaft bei Soliswiss beinhaltet automatisch einen professionellen Schutz bei akuten Krisenfällen auf Reisen von maximal 90 Tagen.

Mit dem Plan b Upgrade schützen Sie sich auch im Residenzland während 365 Tagen, für nur CHF 30.– pro Jahr. Der Plan b Upgrade kann auch durch Partner von Soliswiss Mitgliedern abgeschlossen werden, die keine Schweizer Staatsbürgerschaft haben. In diesem Fall kostet das Plan b Upgrade CHF 40.– pro Jahr.

Durch den Plan b und das Plan b Upgrade abgedeckte Krisen:

  • Unrechtmässige Festnahme oder Entführung
  • Erpressung
  • Politische Bedrohung
  • Verschwinden
  • (Fahrzeug-/Flugzeug-) Entführung
  • Terroranschlag, der sich direkt auf die Sicherheit der geschützten Person auswirkt (unterliegt der Untereinschränkung des Krisendeckungszeitraums von 10 Tagen)
  • Gewaltverbrechen

Tritt einer der genannten Fälle ein, stehen dem Mitglied spezielle Dienstleistungen zu und ausgebildete Spezialisten nehmen sich dem Fall an. Zu den Leistungen gehören die Koordination von Sicherheitsressourcen und Verbindung zu Drittparteien, Beobachtung und Beratung, die Mobilisierung und der Einsatz von Reaktionsberater/innen und eine 24/7 Notfallzentrale. Kosten für eine notfallmässige EvakuierungDolmetscher-, Anwalts- oder Gerichtskosten sowie Beförderung und Unterkunft werden von Plan b bis zu einer gewissen Höhe ebenfalls abgedeckt. Spezialist/innen, welche die lokalen Gegebenheiten kennen und die örtliche Sprache beherrschen, kümmern sich um Ihre Sicherheit.

Die aktuelle Situation bezüglich Hilfsfonds und Pauschalentschädigung finden Sie unter News.

Pauschalentschädigung

Pauschalentschädigung

Als Mitglied können Sie ein Entschädigungsgesuch einreichen, wenn Sie nach dem Ablauf einer zweijährigen Karenzfrist die wirtschaftliche Existenzgrundlage durch politische Risiken verlieren. Die Entschädigungssumme beträgt maximal CHF 10‘000.–. 

Rahmenbedingung für die Entschädigung

Die Genossenschaft kann ein Mitglied im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten mit einer Pauschalentschädigung unterstützen.

  • Die Entrichtung einer Pauschalentschädigung setzt einen Verlust der wirtschaftlichen Existenz aufgrund von Krieg, Unruhen oder allgemeinen politischen Zwangsmassnahmen voraus. 
  • Der wirtschaftliche Existenzverlust muss wesentlich sein, nicht im hohen Massen selbstverschuldet, und nicht vorübergehend, der Rechtsweg muss – falls möglich ausgeschöpft sein. Die Pauschalentschädigung darf die wirtschaftliche Verlusthöhe nicht übersteigen. 
  • Die Ereignisse, die massgeblich zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz geführt haben, müssen sich nach dem Ablauf der Karenzfrist von 2 Jahren ereignet haben.

Der Entscheid, ob eine Entschädigung ausgerichtet wird, liegt beim Vorstand.

Die aktuelle Situation bezüglich Pauschalentschädigung finden Sie unter News.

Hilfsfonds

Der Hilfsfonds wird durch Spendengelder und Erträge der Soliswiss Genossenschaft gespiesen. Der Hilfsfonds kann Mitglieder mit kleineren Beträgen unterstützen, wenn die Bedingungen einer Pauschalentschädigung nicht gegeben sind und daher keine Pauschalentschädigung gewährt werden kann.

Die aktuelle Situation bezüglich Hilfsfonds finden Sie unter News.

Life Coaching

Psychologische Unterstützung per E-Mail, Telefon, Whats-App oder Skype. Mit professionellen Partnerinnen bieten wir unseren Mitgliedern  eine interkulturelle und psychologische Unterstützung an. Die Beraterinnen haben selbst langjährige Erfahrung im Ausland und im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen und anderen Werten. Sie können Sie rasch und unkompliziert begleiten, wo immer Sie auch sind.

Vorgehensweise
Sie kontaktieren uns und erzählen kurz, welche Unterstützung Sie brauchen, ohne grosse Details. Wir leiten Ihre Anfrage an die entsprechenden Beraterinnen weiter. Ganz wichtig für Sie zu wissen ist, dass wir Ihre Anfrage diskret behandeln und keine Daten speichern.

Unsere Beraterinnen unterstützen Sie auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch.

Kosten
Eine erste Abklärung mit einer Beraterin ist für Mitglieder der Soliswiss Genossenschaft kostenlosjede weitere Beratungsstunde kostet CHF 150. Eine erste Kontaktaufnahme und Begutachtung des Falles, verpflichtet Sie in keinster Weise zu einer Beratung, einem Vertrag oder zu sonstigen Verpflichtungen. Nach Abkommen mit der Beraterin, bezahlen Sie die Dienstleistungen an Soliswiss, direkt auf unserer Website oder mit Banküberweisung. Auch Nicht-Mitglieder können sich an uns wenden. Wir werden dann eine Offerte für Sie einholen.

Psychologische Unterstützung für Unternehmen
Sie wollen Ihren Mitarbeiter/innen die Möglichkeit geben, diskret und ohne grosse Hemmschwellen Hilfe zu holen, so dass sie mit den Herausforderungen einen Auslandseinsatzes besser umgehen können? Kontaktieren Sie uns, wir schauen mit Ihnen unverbindlich, was für eine Lösung für Sie Sinn machen könnte.

Wir beraten Sie gerne

Bevorzugte Kontaktaufnahme via
E-Mail Telefon Post

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