Pauschalentschädigung
Als Mitglied können Sie ein Entschädigungsgesuch einreichen, wenn Sie nach dem Ablauf einer zweijährigen Karenzfrist die wirtschaftliche Existenzgrundlage durch politische Risiken verlieren. Die Entschädigungssumme beträgt maximal CHF 10‘000.–.
Rahmenbedingung für die Entschädigung
Die Genossenschaft kann ein Mitglied im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten mit einer Pauschalentschädigung unterstützen.
- Die Entrichtung einer Pauschalentschädigung setzt einen Verlust der wirtschaftlichen Existenz aufgrund von Krieg, Unruhen oder allgemeinen politischen Zwangsmassnahmen voraus.
- Der wirtschaftliche Existenzverlust muss wesentlich sein, nicht im hohen Massen selbstverschuldet, und nicht vorübergehend, der Rechtsweg muss – falls möglich ausgeschöpft sein. Die Pauschalentschädigung darf die wirtschaftliche Verlusthöhe nicht übersteigen.
- Die Ereignisse, die massgeblich zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz geführt haben, müssen sich nach dem Ablauf der Karenzfrist von 2 Jahren ereignet haben.
Der Entscheid, ob eine Entschädigung ausgerichtet wird, liegt beim Vorstand.
Die aktuelle Situation bezüglich Pauschalentschädigung finden Sie unter News.