de     

Im ersten Teil unserer Artikelserie rund ums Thema Abmelden bei Auslandsaufenthalten haben Sie erfahren, welche Vor- und Nachteile eine solche Abmeldung bei der Gemeinde mit sich bringen kann. Im zweiten Teil sind wir auf einige Details und Besonderheiten für GlobetrotterInnen eingegangen. Und im dritten Teil lesen Sie nun, ab wann und unter welchen Bedingungen eine Abmeldung möglich oder gar erforderlich sein kann.

 

Labyrinth von Regeln

Das Abmeldewesen in der Schweiz ist sehr unübersichtlich. Dies liegt daran, dass jeder Kanton, ja mitunter sogar jede Gemeinde die Regeln selbst festlegen kann. Was in Ihrer Gemeinde gilt, kann in Ihrer Nachbarsgemeinde also ganz anders aussehen.

Zwar ist der Fall bei Auswandernden meistens ziemlich klar: sie verlassen die Schweiz dauerhaft und begründen im Ausland einen neuen Wohnsitz (vgl. auch Teil 2). Insofern ist eine Abmeldung Pflicht. Anders sieht es aber für GlobetrotterInnen, Studierende und Reisende aus, welche für eine gewisse Zeit ins Land reisen und auch nicht immer wissen, wann (und ob) sie wieder zurückkehren. Ähnlich sieht es für jene aus, die erst einmal «auf Probe» auswandern möchten, ohne gleich alle Zelte abzubrechen sowie für jene, die ihre Zeit zwischen der Schweiz und anderswo aufteilen wollen. In solchen Fällen kann es zwischen den Gemeinden grosse Unterschiede bei der Abmeldepflicht oder -möglichkeit geben.

Um zu erfahren, ob es nicht doch einige Gemeinsamkeiten und Faustregeln gibt, haben wir insgesamt 82 Gemeinden mit einer Umfrage kontaktiert. Dabei haben wir darauf geachtet, bevölkerungstechnisch kleinere, mittlere und grössere Ortschaften sowie Gemeinden aus den verschiedenen Landesteilen und Sprachregionen zu berücksichtigen.

Insgesamt 49 Gemeinden (59.8%) haben uns verwertbare Antworten geliefert. Die Umfrage erhebt damit keinen Anspruch, repräsentativ zu sein. Wir bedanken uns herzlich bei all den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, die uns mit Ihrer Zeit und Kompetenz freundlichst unterstützt haben. Auf Wunsch einiger Verwaltungen verzichten wir auf die öffentliche Nennung der teilnehmenden Gemeinden.

 

Ab wann ist eine Abmeldung zwingend erforderlich?

Die Fristen ab wann eine Abmeldung (zwingend) notwendig ist, variieren von Gemeinde zu Gemeinde, von Kanton zu Kanton. Die meisten Gemeinden verlangen aber eine Abmeldung entweder ab 12 Monaten (24.5% der befragten Gemeinden) oder ab 6 Monaten (20.4%) Aufenthalt im Ausland. Auffallend ist dabei mitunter der Aargau, der diese Frage kantonal regelt und eine Abmeldung grundsätzlich (mit gewissen Ausnahmen) ab 6 Monaten vornimmt. Andere befragte Kommunen verlangen hingegen eine Abmeldung nach 3 Monaten. Und wieder andere Gemeinden wiederum zeigen sich kulanter mit einer Frist von bis zu 24 Monaten. Die Spanne dieser Fristen ist also sehr breit.

Grundsätzlich haben alle teilnehmenden Gemeinden darauf hingewiesen, dass dies im Einzelfall beurteilt wird und auch immer vom jeweiligen Vorhaben abhängt. Faktoren, die dabei eine Rolle spielen können, sind zum Beispiel Rückkehrabsicht, (Nicht-)Auflösen des Mietvertrags oder Zweck des Auslandaufenthalts (z.B. Studium). Viele Gemeinden haben zudem ausdrücklich erwähnt, dass sie gerade bei Reisenden und Studierenden zu Ausnahmen bereit sind.

Für Sie als Globetrotterin oder Reisenden bedeutet dies, dass Sie auf jeden Fall so früh wie möglich mit Ihrer Wohngemeinde in Kontakt treten sollten. Nur so können Sie sicher erfahren, ob und ab wann Sie sich abmelden müssen – und ob es unter Umständen einen gewissen Verhandlungs- oder Argumentationsspielraum gibt.

 

Spielt es eine Rolle, was ich im Ausland mache?

Ob Sie im Ausland arbeiten, studieren oder reisen spielt in einigen Gemeinden grundsätzlich keine Rolle – in anderen kann es jedoch relevant sein für die Beurteilung, ob Sie sich abmelden müssen oder nicht.

Arbeiten Sie im Ausland, so wird in gewissen Gemeinden zum Beispiel davon ausgegangen, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Zielland verlegt haben, womit grundsätzlich eine Abmeldung erforderlich wäre. Weiter fällt beispielsweise die Art des Arbeitsverhältnisses oder das Vorhandensein einer Rückkehrabsicht ins Gewicht. So haben uns einige Gemeinden das Beispiel eines Auslandstudiums genannt: wenn Sie für einige Zeit ausserhalb der Schweiz studieren, aber nachher in der Heimat arbeiten wollen, so müssen Sie sich in diesen Gemeinden nicht abmelden, selbst wenn Sie länger als 1 Jahr fort sind.

Die Beurteilung erfolgt von Fall zu Fall, sodass auch hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann.

 

Was, wenn ich ins Ausland gehe, aber (noch) keinen genauen Reiseplan habe?

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer wollen die Welt erkunden. Einige von ihnen treten dabei eine Reise an, ohne alles im Voraus geplant zu haben – sie lassen sich lieber treiben. Sie wissen demnach oft nicht, wohin sie genau gehen und wann sie wieder zurück in der Schweiz sein werden. Damit verfügen sie im Ausland über keine fixe Adresse und kein genaues Rückkehrdatum.

In vielen Gemeinden (53.1%) können Sie sich explizit dennoch abmelden.

Aber Achtung: gewisse Gemeinden verlangen eine Schweizer Adresse für die Zustellung der Post! Für solche Fälle eignet sich das Angebot der Soliswiss einer Schweizer Zustelladresse für AuslandschweizerInnen.

 

Im Falle einer Abmeldung

In 77.5% der befragten Gemeinden ist eine persönliche Abmeldung auf der Verwaltung erforderlich. In den restlichen Kommunen kann dies aber auch telefonisch, schriftlich oder per Online-Formular erledigt werden. Wenn eine persönliche Abmeldung verlangt wird, so müssen in allen Fällen mindestens ein Ausweisdokument (ID-Karte, Pass) mitgebracht werden. Einige Gemeinden verlangen weitere Unterlagen wie z.B. den Niederlassungsausweis, eine Bestätigung der Abmeldung beim Steueramt oder auch eine Steuererklärung zum Beweis, dass die Steuern bis Abreisedatum geregelt sind.

Auch hier lohnt es sich, frühzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung in Erfahrung zu bringen, was genau verlangt wird und wie das Vorgehen ist.

 

Fazit: Es ist kompliziert  

Die Umfrage hat einmal mehr gezeigt, dass das Abmeldewesen in der Schweiz ziemlich undurchsichtig ist, da jeder Kanton oder jede Gemeinde dies auf seine bzw. ihre Art handhabt. Obwohl einige Tendenzaussagen gemacht werden können (z.B. dass die Gemeinden in gewissen Fällen wie einem Studium im Ausland kulant sind, oder dass in den allermeisten Fällen eine persönliche Abmeldung erforderlich ist), sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer eigenen Gemeinde erkunden – am besten so früh wie möglich.

Für weitere Fragen rund ums Auswandern, Reisen oder Globetrotten stehen Ihnen auch unsere Beraterinnen und Berater jederzeit gerne zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie, dass wir weitere Punkte zum Thema Abmelden behandeln? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail mit Ihren Fragen oder Wünschen an info@soliswiss.ch.

 

Photo by Frank Vessia on Unsplash

 

   Übersicht