Wer mit seinem Haustier auswandern möchte, steht zuallererst einmal vor einem Dickicht aus komplizierten Vorschriften und Regulierungen – egal ob mit Hund oder Katze. Davon sollten Sie sich aber nicht entmutigen lassen – so herausfordernd sie auch sein mag, die Auswanderung mit Haustieren ist machbar. Planen Sie dafür aber auf jeden Fall genügend Zeit und Geld ein. Denn wie so oft gilt auch hier die alte Bauernweisheit: gut vorbedacht, schon halb gemacht.
Achtung: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Auswanderung mit Hunden oder Katzen. Für andere Tiere kommen eigene Regelungen zur Anwendung.
Was wird allgemein benötigt?
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Ziellandes. Allgemein benötigen Sie aber für Ihre Katze oder Ihren Hund eine gültige Tollwutimpfung, einen ausgefüllten Heimtierausweis sowie einen Mikrochip.
Tollwutimpfung: Wandern Sie aus, so muss eine zum Zeitpunkt der Auswanderung gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass Sie bei einer Erstimpfung Ihren vierbeinigen Kameraden mindestens 21 Tage vor der Abreise geimpft haben müssen. Frischen Sie hingegen eine bereits wirksame Impfung auf, entfällt grundsätzlich diese 21-tägige Frist. Besprechen Sie dies mit Ihrer Tierärztin bzw. mit Ihrem Tierarzt.
Konsultieren Sie zudem die jeweiligen Impfrichtlinien Ihres Ziellandes sowie möglicher Durchreiseländer. Hier können weitere, striktere Regelungen gelten.
Heimtierausweis: Den Heimtierausweis erhalten Sie von jeder Tierärztin, jedem Tierarzt mit einer Praxisbewilligung in der Schweiz. In dieses Dokument werden unter anderem die Impfungen und Untersuchungen eingetragen, die Ihr Tier erhalten hat. Auch die oben genannte Tollwutimpfung muss hier festgehalten werden. Die Gültigkeit des Ausweises erlischt übrigens erst mit dem Versterben des Tieres.
Mikrochip: Hierbei handelt es sich um einen reiskorngrossen Transponder, der dem Tier unter die Haut eingepflanzt wird. Darauf sind wichtige Informationen zum Tier sowie zu seinem/r Besitzer/in enthalten.
In der Schweiz müssen Hunde ohnehin «gechipt» werden. Katzen hingegen sind diesem Obligatorium, trotz wiederkehrender Debatten im Bundesparlament (zuletzt im Dezember 2019), nicht unterworfen. Sollte Ihre Katze also noch keinen Chip implantiert haben, müssen Sie dies vor der Auswanderung nachholen. Die Kosten dafür variieren, liegen aber in der Regel zwischen 80.- und 100.- Schweizer Franken.
Welche weiteren, konkreten gesetzlichen Bestimmungen gelten für mich?
Dies hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab: Ihr Zielland, Herkunftsland des Haustieres sowie Tierart. Darüber hinaus müssen je nachdem auch noch die Regelungen möglicher Durchreiseländer berücksichtigt werden. Diese Frage ist also von Fall zu Fall unterschiedlich zu beantworten. Unterschätzen Sie diesen Punkt jedoch nicht: gewisse Länder haben enorm strikte Regeln in Bezug auf die Einfuhr von Tieren. Dies kann mitunter viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Klären Sie dies also unbedingt frühzeitig ab.
Detaillierte Informationen zu den Anforderungen können Sie in Ihrem Zielland einholen, namentlich bei dessen zuständiger Behörde, dessen Zollverwaltung und/oder dessen Botschaft in der Schweiz. Eine grosse Hilfestellung bietet Ihnen dabei auch das Online-Tool des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Ausserdem lohnt es sich, die allgemeinen Bestimmungen zur Tierhaltung anzuschauen. Gibt es etwa für Hunde eine Leinenpflicht, darf das Kätzchen unbeaufsichtigt durch die Strassen wandern, wie steht es mit dem gemeinsamen Restaurantbesuch?
Achtung vor Quarantäne-Möglichkeit
Eine Quarantäne droht allgemein, wenn Sie Ihr Tier nicht den Vorschriften entsprechend impfen und untersuchen lassen, oder wenn der Verdacht auf eine Krankheit besteht. In gewissen Ländern (z.B. Australien, Neuseeland oder Island) muss Ihr Tier jedoch in jedem Fall in eine Quarantäne, und zwar für mehrere Wochen oder gar Monate.
Bei einer Quarantäne wird Ihr Tier für eine begrenzte Dauer isoliert und beobachtet. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Erreger eingeschleppt werden. Bedenken Sie, dass dieser Vorgang für Ihr Tier äusserst belastend sein kann. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie dies dem Vierbeiner zumuten können und wollen.
Auch der Hund muss abgemeldet werden
In der Schweiz müssen wegen der Hundesteuer alle Hunde bei der Gemeinde oder beim Kanton gemeldet sein. Denken Sie also daran, Ihren Hund abzumelden. Einen Link zu den verschiedenen Adressen, Reglementen und Formularen finden Sie hier. Klären Sie zudem ab, ob Sie in Ihrer neuen Heimat gemäss lokaler Meldevorschriften Ihr Haustier anmelden müssen.
Rückkehr nicht vergessen
Vergessen Sie zudem nicht, dafür zu sorgen, dass bei einer Rückkehr (sei dies auf Besuch oder zur Rückwanderung) Ihr Tier wieder mit in die Schweiz einreisen kann. Gehen Sie also auch im Ausland regelmässig zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt für allfällige Impfungen.
Beachten Sie zudem, dass die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren oder kupierter Rute in die Schweiz verboten ist. Dies kann vor allem bei einer Rückwanderung zu Problemen führen, im schlimmsten Fall werden die Hunde an der Grenze zurückgewiesen. Treffen Sie also früh genug Abklärungen mit den Schweizer Zollbehörden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Sobald Sie alle entsprechenden Anforderungen erfüllt und das nötige Prozedere durchlaufen haben, kann es losgehen. Dann heisst es endlich: Auf in ein neues Leben – für Sie, und für Ihren Begleiter auf vier Pfoten.
Sind auch Sie mit Ihrem Haustier ausgewandert? Welche speziellen Herausforderungen haben sich Ihnen gestellt? Erzählen Sie uns gerne Ihre Geschichte via info@soliswiss.ch!