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Wer braucht eine internationale Krankenversicherung?

Wenn man einen Unfall hat oder ernsthaft krank wird, ohne über eine Unfall- und Krankenversicherung zu verfügen, dann kann das schnell sehr teuer werden. Eine gute Versicherung ist von zentraler Bedeutung. Nicht immer braucht es dafür eine private internationale Krankenversicherung.

Schritt 1: Sind Sie automatisch oder pflichtversichert?

Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, untersteht gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) der Krankenversicherungspflicht.

Mit anderen Worten: Sie müssen sich bei einer Schweizer Krankenkasse versichern – tun Sie dies nicht, dann kann Ihnen eine Krankenkasse zugewiesen werden. Mit dieser gesetzlich geregelten Grundversicherung profitieren Sie von einem im Vergleich zu vielen anderen Staaten der Welt sehr guten Versicherungsschutz. Mit der Auswanderung geben Sie allerdings Ihren Schweizer Wohnsitz auf, womit Sie grundsätzlich aus dem Versicherungsobligatorium ausscheiden und sich nicht mehr in der Schweiz grundversichern können. Sollte die Krankenkasse nachträglich erfahren, dass Sie ins Ausland gezogen sind, dann muss sie Krankheitskosten nicht übernehmen, selbst wenn Sie immer brav die Prämien gezahlt haben. Nur in Spezialfällen bleiben Sie weiter in der Schweiz versicherungspflichtig, zum Beispiel als Entsandte, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, IKRK Mitarbeitende, gewisse Rentnerinnen und Rentner und auch Globetrotter/innen.

Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das ein Versicherungsobligatorium kennt. Auch in anderen Ländern muss man sich versichern oder ist automatisch als Steuerzahler/in oder Einwohner/in das Land krankenversichert.

Aufgrund der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU aber auch der EFTA gibt es bei Wohnsitznahme in der EU oder EFTA Spezialregeln. Diese definieren, in welchem Land – der Schweiz oder dem neuen Wohnsitzland – Sie versicherungspflichtig sind. Aufgrund dieser Regeln haben Sie in der EU/EFTA zumindest als Schweizer Rentner oder Rentnerin und als angestellte Person eigentlich immer Zugang zu einer Krankenversicherung. Als Selbständigerwerbende/r oder Nichterwerbstätige/r braucht es genauere Abklärungen. Mehr dazu lesen Sie hier. Eine internationale Krankenversicherung erübrigt sich in der Regel.

In vielen Fällen, in denen Sie automatisch oder pflichtversichert sind, reicht diese Versicherung. In anderen Fällen, zum Beispiel wenn das staatliche Gesundheitssystem unzuverlässig ist, dann lohnt sich eventuell zusätzlich eine private internationale Versicherung. Bevor Sie eine internationale Krankenversicherung abschliessen, klären Sie also ab, ob Sie im neuen Land verpflichtet sind, beim öffentlichen Krankenversicherungssystem teilzunehmen oder ob eine internationale Krankenversicherung als Alternative akzeptiert wird. Sollten die öffentlichen Leistungen im neuen Land unbefriedigend sein, könnte es empfehlenswert sein, eine doppelte Deckung (öffentliche und private/internationale) zu haben.

Schritt 2: Gibt der Wohnsitzstaat Zugang zu einer guten Krankenversicherung?

In gewissen Staaten werden Sie zwar nicht automatisch krankenversichert und es besteht auch keine Krankenversicherungspflicht, aber Sie haben dennoch Möglichkeiten eine gute Krankenversicherung abzuschliessen. Dies kann insbesondere eine gute Lösung sein, wenn das Gesundheitssystem ausreichend gut ist und Sie sich in erster Linie in diesem Land aufhalten werden. Häufig sind diese lokalen Krankenversicherungslösungen, die grundsätzlich auf das Wohnland beschränkt sind, günstiger als eine internationale private Versicherung, die Sie (fast) überall auf der Welt deckt. Gibt es keine guten lokalen Versicherungsmöglichkeiten oder sind Sie viel unterwegs und möchten daher in mehr als in einem Land, zum Beispiel auch in der Schweiz, krankenversichert sein, dann kann sich wiederum eine internationale Krankenversicherung anbieten.

Schritt 3: Wie sieht das Gesundheitssystem im Wohnland aus?

Möglicherweise gibt es in Ihrem Wohnland die Möglichkeit, sich gegen Unfall und Krankheit zu versichern, aber das Gesundheitssystem überzeugt nicht. In diesem Fall möchten Sie eventuell die Option haben, sich auch in einem anderen Land behandeln lassen zu können. Auch in diesem Fall kann eine internationale Krankenversicherung Sinn machen.

Was für eine internationale Krankenversicherung soll es sein?

Kommen Sie zum Schluss, dass eine internationale Krankenversicherung angezeigt ist, dann stellt sich die Frage, was für eine Versicherung es sein soll. Es gibt viele verschiedene Anbieter und die Unterschiede in Kosten und Leistungen sind gross.

Eine Schweizer oder eine ausländische internationale Versicherungslösung?

Einige wenige Schweizer Krankenkassen bieten auch eine internationale Krankenversicherung an. Diese haben den Vorteil, dass Sie bei der Rückkehr in die Schweiz die Versicherung meist in Zusatzversicherungen umwandeln können. Die Deckung ist in der Regel sehr gut. Auch vom Administrativen her kann es angenehm sein, eine Schweizer Ansprechpartnerin zu haben. Damit Sie bei einer Schweizer Krankenkasse eine internationale Versicherung abschliessen können, müssen Sie Ihren Wohnsitz (noch) in der Schweiz haben. Wenn Sie also schon ausgewandert sind, können Sie dies nachträglich grundsätzlich nicht mehr erledigen. Dies liegt daran, dass Schweizer Krankenkassen aufgrund des regulatorischen Umfelds grundsätzlich keine Versicherungen im Ausland verkaufen dürfen. Dies gilt allerdings nur für in der Schweiz registrierte Krankenversicherungen – internationale Anbieter betrifft dies nicht.

Ausländische internationale Anbieter gibt es zahlreiche. Teilweise sind diese auch billiger, jedoch nicht immer unbedingt auch wirklich preiswerter. Sie müssen also genau hinschauen.

Was können und wollen Sie sich leisten, was sind Ihre Prioritäten?

Teuer ist nicht immer gut, eine günstige Versicherung bietet jedoch häufig auch nur eine begrenzte Abdeckung oder es wird beim Service gespart. Gerade wenn die Finanzen eher knapp sind, lohnt es sich, dass Sie sich genau überlegen, für was Sie gedeckt sein wollen.

Je nach Versicherung können Sie sich nach Ihren Bedürfnissen ein Päckchen an Versicherungsleistungen schnüren und zum Beispiel nur Spitalkosten versichern oder Schwangerschaft ausschliessen. Aber Achtung – überlegen Sie sich gut, was es braucht. Heute werden mehr und mehr Eingriffe ambulant durchgeführt und Medikamente können teurer als eine Standardoperation sein. Teilweise macht es mehr Sinn und die Risiken sind abschätzbarer, wenn Sie die Kosten über den Selbstbehalt steuern als über den Ausschluss gewisser Versicherungsbereiche.

Was sind weitere Hürden?

Die grösste Hürde ist in der Regel, dass die internationale Versicherung Sie nicht nehmen muss. Haben Sie ein gewisses Alter erreicht oder haben Sie Vorerkrankungen dann kann die Versicherung Sie ablehnen – oder aber auch höhere Prämien verlangen. Alternativ können Versicherungen Ausschlüsse anbringen und damit alles im Zusammenhang mit Vorerkrankungen ausschliessen. Diese Ausschlüsse können sehr weit gehen und bringen Sie in die unangenehme Situation, immer nachweisen zu müssen, dass die neue Erkrankung nicht mit der Vorerkrankung in Zusammenhang steht. Das gleiche Problem haben Sie bei vielen Versicherungen, die keine Gesundheitsprüfung verlangen. Auch bei diesen sind in der Regel jegliche Vorerkrankungen ausgeschlossen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regeln. So gibt es Versicherungen, die Versicherte ohne Gesundheitsprüfung übernehmen, wenn sie bereits vorher durch Zusatzversicherungen privat oder halbprivat versichert waren. Wiederum gilt, lesen Sie das Kleingedruckte und fragen Sie nach, damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Was ist der Unterschied zur Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung eignet sich dann, wenn Sie nur vorübergehend die Schweiz oder Ihr neues Land verlassen, um auf Reisen oder in die Ferien zu gehen. Sie deckt typischerweise Annullierungskosten, versichert das Reisegepäck gegen Diebstahl und unterstützt bei einer allenfalls notwendigen Rückführung in das Wohnsitzland bei medizinischen Notfällen. Reiseversicherungen gehen davon aus, dass Sie im Wohnsitzland über eine Krankenversicherung verfügen, die dann die weiteren Behandlungskosten deckt.

Im Zweifel zurück in die Schweiz?

Viele Schweizerinnen und Schweizer haben im Hinterkopf, im Krankheitsfall wieder in die Schweiz zurückkommen und die Kosten dann über die obligatorische Versicherung decken lassen zu können. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Wenn Sie extra zur Behandlung in die Schweiz reisen, muss die Grundversicherung dies nicht decken – und eventuell sind Sie gar nicht in der Lage, die Reise auf sich zu nehmen und sich dann erst einmal bei der Gemeinde anmelden zu gehen, um wieder zu einem Versicherungsschutz zu kommen. Auch Reiseversicherungen oder internationale Versicherungen mit Repatriierungsklauseln bringen Sie nicht unbedingt in die Schweiz zurück, wenn Sie beim Abschluss nicht die Schweiz als Wohnsitzland genannt haben und/oder in der Schweiz nicht über eine Versicherungsdeckung verfügen.

Nehmen Sie sich Zeit

Um eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene und zahlbare internationale Krankenversicherung zu finden, brauchen Sie genug Zeit. Auf einer Seite stehen Ihre Bedürfnisse (welche Leistungen/Risiken Sie gedeckt haben möchten), auf der anderen stehen die Bedingungen der Versicherungsanbieter, wie die Altersgrenze oder Vorerkrankungen, die zu Ausschlüssen oder zur Ablehnung durch die Versicherung führen können. Zuletzt spielen die Kosten auch eine grosse Rolle, ähnlich wie beim Abschluss einer inländischen Zusatzversicherung. Dann müssen Sie einen Antrag stellen und auf den Aufnahmeentscheid warten.

Es lohnt sich daher, sich möglichst früh vor der Auswanderung darum zu kümmern. Die Abmeldung von der Gemeinde sollte, wenn immer möglich erst nach Abschluss der internationalen Krankenversicherung erfolgen, damit Sie Ihre Optionen möglichst offenhalten.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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