de     

Im November 2023 hat die Soliswiss gemeinsam mit Experten der Banque Cantonale de Genève (BCGE) ein Webinar zum Thema Vorsorgelösungen für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland durchgeführt. Das Webinar wurde nicht aufgezeichnet und es gibt keine schriftlichen Unterlagen dazu. Da das Interesse am Thema stark ist, präsentieren wir Ihnen hier im Blog sieben Punkte, die Sie auf jeden Fall beachten sollten.

 Vorsorgelösungen für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Ein Jobangebot im Ausland kann sehr verführerisch sein. Auch lässt sich der Traum der Selbständigkeit im Ausland manchmal leichter verwirklichen als in der Schweiz. Andere lockt die Familie oder einfach das Abenteuer ins Ausland. Gelegenheiten muss man ergreifen, sie stellen sich meist nur einmal im Leben. Verständlicherweise stehen in diesem Moment Fragen rund um die Altersvorsorge nicht im Zentrum. Irgendwann jedoch, wenn der Ruhestand näher rückt, kann die Frage zentral werden. Wie sieht meine Altersvorsorge aus, was für Rentenansprüche werde ich haben? Investiere ich genug in meine Altersvorsorge? Reicht die Altersvorsorge für das Leben im Ausland? Ist mit ihr auch eine Rückkehr in die Schweiz möglich, ohne vom Schweizer Staat abhängig zu sein, weil die ausländische Rente die hohen Lebenskosten in der Schweiz nicht deckt?

Wir haben sechs Denkanstösse rund um Vorsorgelösungen für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland zusammengestellt.

1. Abklären, ob man weiter in die Schweizer Altersvorsorge einzahlen kann

Die AHV alleine reicht heute meist in der Schweiz nicht mehr, um die Lebenskosten zu decken, in anderen Ländern kann eine AHV Rente jedoch bereits krisenfest einen guten Lebensstandard garantieren. Wenn die AHV zusätzlich zu anderen schweizerischen oder ausländischen Altersleistungen fliesst, sieht dies im Ausland aber auch in der Schweiz noch attraktiver aus. Gerade wenn Sie sich ausserhalb der EU/EFTA niederlassen oder für einen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, lohnt es sich abzuklären, ob Sie nicht weiterhin in die AHV einzahlen können. Wir schauen uns gerne mit Ihnen an, ob ein Verbleib in der AHV möglich ist, was dabei alles zu beachten ist und ob der Verbleib in Ihrer persönlichen Situation finanziell Sinn macht.

Im Zweifel empfehlen wir immer – wenn dies möglich ist, erst einmal in der AHV versichert zu bleiben, denn während Sie zum Beispiel die freiwillige AHV jederzeit auf Quartalsende beenden können, ist ein Beitritt nach Ablauf von gewissen Fristen nicht mehr möglich. Auch ist es – entgegen der häufig gehörten Meinung – nicht zulässig AHV Beiträge nach einer Rückkehr in die Schweiz nachzuzahlen. Nur wenn Sie eigentlich AHV-pflichtig gewesen wären und die Einzahlung versäumt haben, können Sie für bis zu fünf Jahre rückwirkend einzahlen. Jedes Jahr AHV-Lücke kostet Sie rund 2.3% Ihrer AHV Rente.

In eine Schweizer Pensionskasse können Sie nur einzahlen, wenn Sie der obligatorischen AHV angeschlossen sind, dies zum Beispiel, wenn Sie für einen Schweizer Arbeitgeber im Ausland arbeiten und sich mit Zustimmung des Arbeitgebers in der AHV weiter versichern. Die Versicherung in der freiwilligen AHV reicht für den Pensionskassenanschluss nicht aus. Weiter in die 3. Säule einzuzahlen, ist ebenfalls ohne Schweizer Wohnsitz nicht vorgesehen, wäre aber in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll, wenn Sie die Beiträge nicht von den Steuern abziehen können. Problematisch sind teilweise Produkte der 3. Säule, welche Versicherungsleistungen enthalten. Bei diesen muss man speziell abklären, was für Optionen bestehen.

2. Entscheiden, was mit Vorsorgegeldern in der Schweiz passieren soll

Wenn Sie bereits in der Schweiz gearbeitet haben, dann haben Sie eventuell in die Pensionskasse oder in eine 3. Säule einbezahlt. Wenn Sie ausreisen, müssen Sie entscheiden, was mit diesen Geldern passieren soll. Nach heutiger Sicht ist es die sicherste Wahl, diese Gelder stehen zu lassen. Pensionskassengelder werden in diesem Fall steuerneutral auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Teilweise kann es jedoch finanziell attraktiv sein, die Gelder zu beziehen, um die Existenz im Ausland aufzubauen, eine Liegenschaft zu erwerben oder auch um die Gelder selbst anzulegen, eventuell sogar um sich später wieder in die Pensionskasse einzukaufen. Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA auswandern, dann können Sie die Gelder vollständig beziehen. Lassen Sie sich in einem Land der Europäischen Union oder der EFTA nieder, dann dürfen Sie sich grundsätzlich nur die Gelder auszahlen lassen, die freiwillig einbezahlt wurden (3. Säule und Überobligatorium der Pensionskasse). Es gibt weitere Ausnahmen, zum Beispiel ist der Bezug möglich, wenn Sie im EU/EFTA Wohnland nicht mehr arbeiten und dort auch nicht mehr ins Rentensystem einzahlen – dies braucht jedoch die Genehmigung des Sicherheitsfonds BVG, auch ist ein Bezug für den Erwerb einer selbstgenutzten Liegenschaft nach ähnlichen Regeln wie in der Schweiz möglich.

Sind Ihre Pensionskassengelder auf einem Freizügigkeitskonto können Sie sich diese, ob im Rentenalter oder bereits davor nur als Kapital und nicht als Rente auszahlen lassen.

Keine Wahlmöglichkeit haben Sie in Bezug auf die AHV. Hier ist eine Auszahlung der einbezahlten AHV Beiträge wegen Auswanderung für Schweizer und Schweizerinnen grundsätzlich nicht möglich. Für diese Gelder werden Sie später eine Rente erhalten, wenn Sie mindestens ein Jahr lang einbezahlt haben.

3. Sich über steuerbegünstige Lösungen im neuen Wohnland schlau machen

Nicht nur in der Schweiz gibt es Lösungen, um steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Wenn Sie noch nicht sicher sind, wo Sie das Leben hin verschlagen wird, sollten Sie jedoch immer abklären, zu welchen Konditionen Sie die Gelder mit Wohnsitz in einem anderen Land beziehen können, ob vorzeitig oder im Pensionsalter. Vergessen Sie dabei auch nicht, an die möglichen Steuerfolgen im zukünftigen Wohnland zu denken.

4. Privat vorsorgen

Neben den verschiedenen staatlichen Möglichkeiten fürs Alter vorzusorgen, gibt es auch eine ganze Reihe privater Vorsorgemöglichkeiten, welche unter anderem von Banken oder Versicherungen angeboten werden aber zum Beispiel auch im Erwerb von Renditeliegenschaften liegen kann. Eine (zusätzliche) private Altersvorsorge kann durchaus Sinn machen, zum Beispiel um die späteren Einkünfte zu diversifizieren, um Konstanz im Aufbau der Altersvorsorge trotz vieler Wohnsitzwechsel zu gewährleisten, um eine gewisse Unabhängigkeit vor politischen Umschwüngen und Reformen der staatlichen Rentensysteme zu bewahren oder auch um sich die Währung der Altersvorsorge und die Anlagestruktur selbst aussuchen zu können. Für Soliswiss Mitglieder die eine Altersvorsorge in Schweizer Franken wünschen, bietet die Soliswiss mit dem Group Pension Plan Soliswiss eine Lösung an. Auch kann ein Fondssparplan ein wertvolles Element der Altersvorsorge bilden. Hier haben wir ein Vorzugsangebot mit der BCGE. Wir vermitteln Ihnen gerne Kontakte zu verschiedenen Optionen.

5. Steuerliche Stolpersteine vermeiden

Steuerliche Konsequenzen müssen immer mitbedacht werden, damit die Vorsorgegelder nicht aufgrund von unerwarteten Steuern dahinschmelzen. Besondere Vorsicht ist beim Bezug von Geldern aus der Pensionskasse und der dritten Säule aber auch von Vorsorgegeldern aus anderen Ländern geboten. Aber auch die Besteuerung von Bezügen aus Lebensversicherungen müssen Sie im Auge behalten. Ziehen Sie Spezialistinnen und Spezialisten bei.

6. Eine Finanz- und Vorsorgeplanung machen und diese periodisch aktualisieren

Viele Vorsorgelösungen binden Geld langfristig. Häufig kann man sie erst bei Erreichen eines gewissen Alters oder in Spezialfällen beziehen. Der Aufbau von Alterskapital reduziert daher die Liquidität und bei gewissen Vorsorgeprodukten gehen Sie langfristige Zahlungsverpflichtungen ein. Auch andere Lösungen, die fürs Sparen im Allgemeinen und damit fürs Altersparen interessant sind, können mehr oder weniger liquid sein. Später jedoch soll die Altersvorsorge sicherstellen, dass Sie soweit wie möglich den Lebensstandard halten können. Daher stellt sich immer die Frage:

  • wie sieht ihr Budget heute aus, was für Einnahmen, was für Ausgaben haben Sie? Wieviel könnten Sie auf die Seite legen? Oder reichen die Einnahmen vielleicht nicht aus, und Sie müssen bereits jetzt Vermögen verzehren?
  • Welche grösseren Ereignisse erwarten Sie in den nächsten drei Jahren, für die Sie Geld benötigen könnten – wenn Sie zum Beispiel in den nächsten drei Jahren ein Haus kaufen wollen, dann sollten Sie die dafür benötigten Gelder nicht in Wertschriften anlegen. Auch wenn Sie periodisch auf Erspartes zurückgreifen müssen, bieten sich für einen Teil des Vermögens höchstens möglichst sichere kurzfristige Anlagen an.
  • Bei einem längerfristigen Anlagehorizont, wieviel Risiko können und wollen Sie eingehen? Rechnen Sie nicht nur mit möglichen Gewinnen, sondern kalkulieren Sie auch eventuelle Verluste ein.
  • Und schliesslich: wie sieht Ihr Budget für den Ruhestand aus? Wieviel Rente können Sie erwarten, wie hoch wird voraussichtlich das Vermögen sein. Welche Ausgaben erwarten Sie? Vergessen Sie nicht möglicherweise steigende Lebenshaltungskosten eischliesslich Krankenkassenprämien.

Im Idealfall aktualisieren Sie Ihre Finanz- und Vorsorgeplanung periodisch. Eine seriöse Bank, Versicherung oder Anlageberater helfen Ihnen dabei. Auch können Sie sich kostenlos Ihre voraussichtliche zukünftige AHV Rente berechnen lassen.

7. Lassen Sie sich beraten

Für Vorsorgelösungen aber vor allem auch für damit verbundene Steuerfragen ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Dabei gilt es zu schauen, dass die Beratung, egal ob durch einen Steuerexperten, Vorsorgespezialisten, Bankberater, Treuhänder, Anwalt oder ähnliches sowohl die Situation und Rechtslage in der Schweiz als auch in Ihrem Wohnsitzland berücksichtigt. Gute Experten kennen ihre Grenzen und sind vorsichtig, Aussagen für andere Länder zu treffen. In der Regel bietet es sich an, sich in beiden Ländern Rat zu suchen. Dies ist meist gut investiertes Geld und vermeidet böse Überraschungen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Altersvorsorge, dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

 

Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash

   Übersicht