10.07.2024
Beim Auswandern gibt es fünf Irrtümer bezüglich Vorsorge und Steuern, die sich hartnäckig halten und immer wieder ein Thema sind:
- Wenn ich den Mindestbeitrag bei der AHV einbezahlt habe, dann habe ich keine AHV-Lücke. Sollte doch einmal eine AHV Lücke entstehen, dann kann ich für bis zu fünf Jahre nachzahlen.
- Wenn ich die Schweizer Krankenkassenprämien immer bezahle, dann bin ich auch versichert.
- Als in der Schweiz abgemeldeter Globetrotter zahle ich keine Steuern.
- Wenn ich wirklich krank werde, dann kann ich in die Schweiz zurück und mich dort über die obligatorische Krankenversicherung behandeln lassen.
- Es macht eigentlich immer Sinn, BVG Gelder über eine Freizügigkeitsstiftung in Schwyz auszahlen zu lassen.