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10.07.2024

Beim Auswandern gibt es fünf Irrtümer bezüglich Vorsorge und Steuern, die sich hartnäckig halten und immer wieder ein Thema sind:

  • Wenn ich den Mindestbeitrag bei der AHV einbezahlt habe, dann habe ich keine AHV-Lücke. Sollte doch einmal eine AHV Lücke entstehen, dann kann ich für bis zu fünf Jahre nachzahlen.
  • Wenn ich die Schweizer Krankenkassenprämien immer bezahle, dann bin ich auch versichert.
  • Als in der Schweiz abgemeldeter Globetrotter zahle ich keine Steuern.
  • Wenn ich wirklich krank werde, dann kann ich in die Schweiz zurück und mich dort über die obligatorische Krankenversicherung behandeln lassen.
  • Es macht eigentlich immer Sinn, BVG Gelder über eine Freizügigkeitsstiftung in Schwyz auszahlen zu lassen.

Wir bringen Licht hinter diese fünf Aussagen und beantworten kurz, knapp und verständlich, was es damit auf sich hat.

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