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15.06.2021

Im Herbst 2015 haben wir letztmalig die Statuten der Genossenschaft überarbeitet. Es ist einige Zeit vergangen und Vorstand und Geschäftsstelle schlagen Änderung in folgenden wesentlichen Punkten vor:

Änderung 1
Der Zweckartikel wurde sprachlich überarbeitet und auch inhaltlich leicht angepasst. Der ursprüngliche Zweck, dass sich Genossenschaftsmitglieder in Notzeiten gegenseitig unterstützen (Pauschalentschädigung und Hilfsfonds) bleibt selbstverständlich erhalten, auch wenn gewisse Details nun auf Reglementsstufe geregelt werden sollen. Stärker betont wird hingegen die Beratung als Aufgabe der Soliswiss.

Änderung 2
Die Verwaltung der Soliswiss soll schlanker werden. In den Statuten von 2015 ist neben dem Vorstand ein Ausschuss vorgesehen. Der Ausschuss sollte den Vorstand entlasten. Bereits in den letzten Jahren war der Ausschuss nicht aktiv, sondern alle Kompetenzen wurden direkt vom Vorstand wahrgenommen. Daher wird vorgeschlagen, den Ausschuss ganz aus den Statuten zu streichen.

Ebenso soll auf eine interne Kontrollstelle verzichtet werden. Die Soliswiss hat ein internes Kontrollsystem und wird jährlich von einer externen Revisionsstelle überprüft.

Neu sollen die Vorstandsmitglieder jährlich (statt alle vier Jahre) von der Generalversammlung gewählt werden. Bisher hätte der Vorstand den Präsidenten oder die Präsidentin selbst bestimmen können. Neu ist die Wahl des Präsidiums explizit Aufgabe der GV.

Änderung 3
Die verschiedenen Mitgliedschaftskategorien sind nun transparent in den Statuten aufgeführt. Schon seit einigen Jahren kennt die Soliswiss neben der Einzelmitgliedschaft auch eine Paarmitgliedschaft und eine Club & Company Mitgliedschaft.

Änderung 4
Die Soliswiss ist seit einigen Jahren nicht mehr steuerbefreit. Seit ihrer Gründung steht sie im Dienst ihrer Mitglieder, dadurch gilt sie nicht als gemeinnützig. Entsprechend haben wir gewisse Bestimmungen angepasst. So kann nun zum Beispiel die Generalversammlung im Falle einer Auflösung frei entscheiden, ob ein Überschuss an die Mitglieder oder an eine andere Organisation geht. Auch ist die Einschränkung der Fusionsmöglichkeiten auf steuerbefreite Organisationen nicht mehr nötig.

Änderung 5
Wir sind seit jeher für Schweizerinnen und Schweizer da. Deshalb haben wir Anpassungen gemacht, um die Sprache gender-gerechter zu gestalten, hoffentlich ohne Beeinträchtigung der Lesbarkeit.

Gerne möchten wir die angepassten Statuten durch die Generalversammlung am 19. August 2021 genehmigen lassen. Sind Sie interessiert, als Genossenschafterin oder Genossenschafter, aktiv mitzuwirken?

In diesem Fall melden Sie sich bitte direkt bei Nicole Töpperwien, wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!

2021_Statutenentwurf zur Mitwirkung

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