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Mit dem Hund den Jakobsweg bestreiten oder mit der Katze durch die Südsee segeln …In den sozialen Medien verbreitete Videos demonstrieren es: Haustiere sind Gefährten, Freunde und sogar Familienmitglieder. Für viele Auswanderer oder Globetrotter ist es ein «No-Go», ihren tierischen Begleiter zurückzulassen! Das Auswandern und Reisen mit Tieren birgt einige Herausforderungen. Lesen Sie hier, wie Sie diese meistern können.

Wenn die Reisebegleitung Pelz trägt

Wer mit seinem Haustier ins Ausland ziehen will, sieht sich einer Vielzahl von komplizierten Vorschriften und Regelungen gegenüber. Lassen Sie sich davon nicht demotivieren – so herausfordernd sie auch sein mag, ist die Auswanderung mit Haustieren in vielen Fällen möglich. Aber planen Sie dafür auf jeden Fall ausreichend Zeit und Geld ein. Eine gute Vorbereitung ist das A&O.

Achtung: Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Reisen und Auswandern mit Hunden oder Katzen. Weitere Heimtiere wie Frettchen, Vögel oder Exoten sind nicht Teil dieses Artikels.

Grundlegende Voraussetzungen sind …

… im Prinzip die gesetzlichen Regelungen Ihres Ziellandes sowie der Durchreiseländer. Für Ihren Hund oder Ihre Katze brauchen Sie im Allgemeinen – neben den länderspezifischen Voraussetzungen – eine gültige Tollwutimpfung, einen Heimtierausweis und einen Mikrochip.

Tollwutimpfung: Wandern Sie aus, so muss eine zum Zeitpunkt der Auswanderung gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass Sie bei einer Erstimpfung Ihren vierbeinigen Kameraden mindestens 21 Tage vor der Abreise geimpft haben müssen. Frischen Sie hingegen eine bereits wirksame Impfung auf, entfällt grundsätzlich diese 21-tägige Frist. Besprechen Sie dies mit Ihrer Tierärztin bzw. mit Ihrem Tierarzt.
Konsultieren Sie unbedingt die jeweiligen Impfrichtlinien Ihres Ziellandes sowie möglicher Durchreiseländer. Hier können weitere, striktere Regelungen gelten. Auch kann es Vorschriften geben, wer die Impfung vornehmen darf oder wie der Impfnachweis aussehen muss.

Heimtierausweis: Den Heimtierausweis erhalten Sie von jeder Tierärztin, jedem Tierarzt mit einer Praxisbewilligung in der Schweiz. In dieses Dokument werden unter anderem die Impfungen und Untersuchungen eingetragen, die Ihr Tier erhalten hat. Auch die oben genannte Tollwutimpfung muss hier festgehalten werden.

Mikrochip: Hierbei handelt es sich um einen reiskorngrossen Transponder, der dem Tier an der linken Halsseite unter die Haut platziert wird. Jeder Chip ist mit einer eindeutigen ID-Nummer versehen, die Informationen über das Tier und den/die Besitzer/in enthält. Aber Achtung: Nur wenn das Tier auch registriert ist. In der Schweiz erfolgt die (Erst-)Registrierung in der nationalen Datenbank AMICUS (für Hunde) und ANIS (Katzen und Co.) meist durch den Tierarzt.

In der Schweiz ist es Pflicht, Hunde zu «chippen». Im Gegensatz dazu sind Katzen diesem Obligatorium bisher nicht unterworfen .Falls Ihre Samtpfote noch keinen implantierten Chip hat, müssen Sie dies vor Ihrer Auswanderung nachholen. Die Kosten dafür sind unterschiedlich, betragen aber normalerweise zwischen 80 und 100 Schweizer Franken.

 

 

Welche weiteren spezifischen Regelungen gelten für meinen tierischen Begleiter?

Das hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab: Ihr Zielland, das Herkunftsland des Haustiers und die Tierart. Ausserdem ist es notwendig, die Bestimmungen der Durchreiseländer zu beachten. Die Antwort auf diese Frage variiert demzufolge von Fall zu Fall. Beachten Sie unbedingt: In manchen Staaten gelten äusserst strenge Vorschriften für den Tierimport, während in anderen Transportbestimmungen sowie Meldepflichten existieren. Dies kann mitunter viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Klären Sie dies unbedingt frühzeitig ab.

Haben Sie mehrere Tiere? Mehr als fünf Tiere gelten zumindest im europäischen Raum als gewerbliche Ein-/Ausfuhr. Hier gelten in der Regel gesonderte Bedingungen.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen können Sie in Ihrem Zielland einholen, bei dessen zuständiger Behörde, dessen Zollverwaltung und/oder dessen Botschaft in der Schweiz. Häufig werden bei einer Auswanderung in ein nicht-europäisches Land Untersuchungen von ausgewählten Tierärzten, spezielle Formulare und teilweise sogar im Voraus einzuholende Genehmigungen des zuständigen Ministeriums verlangt. Eine grosse Hilfestellung bietet Ihnen dabei auch das Online-Tool des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Kontrollieren Sie aber immer auch die offiziellen Angaben der betroffenen Länder.

Darüber hinaus ist ein Blick auf die allgemeinen Vorschriften zur Tierhaltung in den jeweiligen Ländern unerlässlich. Muss Bello in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen, darf Mauzi ohne Aufsicht durch die Strassen laufen? Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob Ihr Hund zum Beispiel aufgrund seiner Rassenzugehörigkeit überhaupt ein- oder durchreisen darf. Nicht in jedem Land werden dieselben Rassen oder Mischlinge als Listenhunde angesehen. Ein gelisteter Hund kann unangenehme oder sogar schlimme Folgen erleiden, wenn er mitreist oder importiert wird. Daher sollten Sie im Voraus darauf achten, ob Ihr treuer Begleiter auf einer Liste landen könnte und welche Massnahmen sich daraus für ihn ergeben könnten.

Vorsicht Quarantäne

Gewisse Länder verlangen immer eine Quarantäne, Aber auch in anderen Ländern kann eiine Quarantäne drohen, wenn Dokumente für die Einreise fehlen oder unvollständig sind, wenn Sie Ihr Tier nicht gemäss den Vorschriften impfen und untersuchen lassen, wenn der Verdacht auf eine Krankheit besteht oder wenn Sie aus einem Land einreisen, das als Risikogebiet für bestimmte Krankheiten oder Seuchen gilt. In bestimmten Ländern (wie Australien, Neuseeland oder Island) ist es erforderlich, dass Ihr Tier für mehrere Wochen oder gar Monate in Quarantäne kommt.

Im Rahmen einer Quarantäne wird Ihr Tier für einen bestimmten Zeitraum isoliert und überwacht. Damit wird gewährleistet, dass keine Krankheitserreger importiert werden. Bedenken Sie, dass dieser Vorgang für Ihr Tier sehr belastend sein kann. Quarantäne oder tierärztliche Abklärungen können sehr schnell auch sehr teuer werden. Werden die Kosten nicht bezahlt oder wird das Tier als nicht importierbar oder krank betrachtet, dann kann auch eine Einschläferung drohen, Überlegen Sie gut und mit Bedacht, ob Sie Ihrem Liebling dies zumuten können und wollen.

Auch der Hund muss abgemeldet werden

Alle Hunde müssen in der Schweiz aufgrund der Hundesteuer bei der Gemeinde oder dem Kanton registriert werden. Denken Sie daher daran, Ihren Hund abzumelden. Hier finden Sie einen Link zu den verschiedenen Adressen, den Reglementen und Formularen. Ferner muss Ihr Hund im nationalen Hunderegister Amicus ab- bzw. umgemeldet werden.

Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Haustier in Ihrer neuen Heimat gemäss den örtlichen Meldevorschriften anmelden müssen.

Rückkehr nicht vergessen

Vergessen Sie zudem nicht, dafür zu sorgen, dass bei einer Rückkehr (ob zu Besuch oder zur Rückwanderung) das Tier wieder mit Ihnen in die Schweiz einreisen kann. Impfen Sie Ihr Tier auch im Ausland regelmässig.

Bitte beachten Sie, dass es in der Schweiz verboten ist, Hunde mit kupierten Ohren oder einer kupierten Rute einzuführen. Dies kann vor allem bei einer Rückwanderung zu Problemen führen, im schlimmsten Fall werden die Hunde an der Grenze zurückgewiesen. Treffen Sie also früh genug Abklärungen mit den Schweizer Zollbehörden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.

 

 

Ein paar Tipps zum Schluss

Üben Sie mit Ihrem Tier das Reisen in einer Transportbox oder das Tragen eines Geschirrs. Insbesondere bei Flugreisen, wo das Tier wegen seiner Grösse oder den Bestimmungen des Ziellandes unter Umständen im Frachtraum mitfliegen muss, hilft ein frühzeitiges Gewöhnen an die Transportbox den Stress Ihres Lieblings zu minimieren. Wählen Sie die Fluggesellschaft und die Reiseroute mit Bedacht.

Denken Sie beim Packen der Reiseapotheke auch an Ihren pelzigen Reisegefährten. Ihr Tierarzt kann Sie bezüglich der benötigten Medikamente im Zielland beraten.

Fragen Sie sich auch objektiv und selbstkritisch, ob Ihrem Tier die Reise/die Auswanderung bekommen wird. Älter Tiere können Mühe haben, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen oder sind den Reisestrapazen nicht mehr gewachsen. Dem flauschig isolierten Husky tut man mitunter auch keinen Gefallen, wenn man ihn karibischen Temperaturen aussetzt.

Sobald Sie alle Anforderungen erfüllt und das nötige Prozedere durchlaufen haben, kann es losgehen. Dann heisst es endlich: Auf in ein neues Leben – für Sie, und für Ihren Begleiter auf vier Pfoten.

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