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Im Ausland ein Unternehmen zu gründen, dies ist für viele ein Traum. Die Gründung eines eigenen Unternehmens im Ausland kann sowohl aufregend als auch herausfordernd sein. Es erfordert Anpassung an eine neue Kultur, ein anderes wirtschaftliches Umfeld sowie an rechtliche Rahmenbedingungen. Von der Kenntnis der Arbeitsgesetze über finanzielle Hürden bis hin zum Aufbau eines lokalen Netzwerks oder das Finden der richtigen Räumlichkeiten – es gibt viele Herausforderungen zu bewältigen. Ausserdem ist je nach Land und Geschäftsbereich die Genehmigung durch die lokalen Behörden für den Geschäftsbetrieb von entscheidender Bedeutung. Mit dem richtigen Vorgehen ist Erfolg jedoch durchaus erreichbar. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen wichtige Schritte auf, um Ihre Selbstständigkeit im Ausland erfolgreich zu gestalten.

Die wichtigsten Schritte verstehen

Wenn Sie planen, im Ausland ein eigenes Unternehmen zu gründen, müssen Sie mehrere grundlegende Schritte durchlaufen:

Land und Leute kennenlernen

Die Unternehmensgründung im Ausland ist ein grosser Schritt. Wenn Sie nicht nur ein Unternehmen gründen, sondern auch im Land heimisch werden wollen, dann gilt es mehr als nur den wirtschaftlichen Rahmen abzuklären. Lernen Sie Land und Leute kennen. Schauen Sie, ob Sie und Ihre Angehörigen sich wohl fühlen, ob Sie sich vorstellen können, im Land viele Stunden zu arbeiten und nicht einfach Ferien zu machen. Sie sind sich sicher: Sie haben die richtige Geschäftsidee und den richtigen Ort für Ihren Auswanderungstraum, nun geht es erst richtig los.

Arbeitserlaubnis und rechtliche Dokumentation

Zunächst müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorbereiten, um eine Arbeitserlaubnis im Gastland für die geplante Geschäftstätigkeit zu beantragen. Informieren Sie sich unbedingt über die spezifischen Anforderungen an eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis an sich als auch spezifisch für Ihre Art von Unternehmen und Tätigkeit.

Investorenvisum

Teilweise ist auch für das eigene Visum interessant, im neuen Wohnland ein Unternehmen zu gründen, denn eine beachtliche Anzahl Länder kennen ein Investorenvisum. Wenn Ihr Unternehmen mit einer grösseren finanziellen Investition verbunden ist, könnten Sie sich je nach Land für ein Investorenvisum qualifizieren. Dieses Visum wird in der Regel an ausländische Staatsangehörige vergeben, die einen festgelegten Mindestbetrag (je nach nationalem Recht) in ein lokales Unternehmen investieren, Arbeitsplätze schaffen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gastlandes beitragen möchten.

Typische Voraussetzungen für ein Investorenvisum sind:

  • Nachweis über verfügbare Investitionsmittel und deren rechtmässige Herkunft;
  • Ein detaillierter Geschäftsplan mit Strategie, wirtschaftlichem Nutzen und Arbeitsplatzschaffung;
  • Relevante berufliche oder unternehmerische Erfahrung (je nach Land);
  • Ein Mindestinvestitionsbetrag, der je nach Land zwischen 100.000 € und 500.000 € oder mehr liegen kann.

Ein Investorenvisum bietet oft zusätzliche Vorteile wie verlängerte Aufenthaltsgenehmigungen, Möglichkeiten auch für Familienangehörige Visa zu erhalten und in manchen Fällen einen Weg zur dauerhaften Niederlassung oder Staatsbürgerschaft.

Lokale Gesetze kennen

Jedes Land hat seine eigenen Geschäftsregeln und eigene gesetzliche Bestimmungen. Daher ist es unerlässlich, sich mit den geltenden Gesetzen des Landes vertraut zu machen, in dem Sie Ihr Geschäft aufbauen möchten. Es ist wichtig zu klären, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am geeignetsten ist – sei es eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine einfache freiberufliche Tätigkeit und ob es spezielle Genehmigungen braucht. Wichtig sind auch das Arbeitsrecht, die Regeln über die Sozialversicherungen und natürlich die steuerlichen Bestimmungen. Ausserdem macht es Sinn sich bereits im Voraus damit auseinanderzusetzen, was passiert, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder wieder auflösen wollen. Wie sieht der Markt für einen eventuellen Verkauf aus, kann Geld unbeschränkt wieder ausgeführt werden?

Die passende Rechtsform wählen

Einer der ersten Schritte ist die Wahl der geeigneten Rechtsform. Als Schweizer oder Schweizerin kennen Sie vielleicht die GmbH oder die AG, die in der Schweiz weit verbreitet sind. Nicht alle Länder bieten jedoch dieselben Möglichkeiten. Wenn Sie ein kleines Unternehmen ohne Mitarbeitende betreiben möchten, reicht möglicherweise eine freiberufliche Tätigkeit. Wenn Sie jedoch wachsen oder Mitarbeitende einstellen möchten, ist eine strukturierte Rechtsform mit beschränkter Haftung oft die bessere Wahl.

Lokale Bewilligungen und Lizenzen: Bürokratie meistern

Die Firmengründung allein reicht oft nicht. Je nach Branche benötigen Sie zusätzliche Bewilligungen oder Lizenzen – zum Beispiel im Gesundheitswesen, der Gastronomie oder im Finanzsektor. Je nach Ihren Plänen kann es Baugenehmigungen benötigen oder es gibt Einschränkungen, welche Gewerbe wo betrieben werden dürfen. Klären Sie unbedingt vorab, was nötig ist, um rechtlich einwandfrei arbeiten zu können.

Innerhalb der EU kann der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr die Prozesse vereinfachen, was Schweizer Staatsangehörigen den Start erleichtert, jedoch müssen Sie die lokalen Regeln einhalten. Unterschätzen Sie nicht, dass die Verwaltung und in anderen Ländern anders funktioniert als in der Schweiz, dass Abläufe ungewohnt sein können und eventuell sprachliche Hürden überwunden werden müssen.  Planen Sie genügend Zeit ein und informieren Sie sich über die möglichen Stolpersteine.

Steuerliche Ansässigkeit und Doppelbesteuerung

Ein besonders komplexes Thema bei der Selbstständigkeit im Ausland ist die steuerliche Situation. Sie müssen im Ausland klären, wo einerseits Ihr Unternehmen und andererseits Sie selbst steuerlich ansässig sind und mit welcher Steuerbelastung Ihr Unternehmen und Sie selbst rechnen müssen. Die Schweiz hat mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um zu verhindern, dass Einkommen oder Vermögen doppelt besteuert werden. Dennoch kann sich eine Steuerpflicht in mehr als einem Land ergeben. Gerade wenn Sie grenzüberschreitend arbeiten, ist eine gute Abklärung durch Steuerspezialisten wichtig.

Was regeln Doppelbesteuerungsabkommen?

DBAs legen fest, welches Land welches Einkommen oder welche Vermögenswerte besteuern darf. Sie verhindern nicht immer eine Besteuerung in zwei Ländern, sondern enthalten in der Regel Massnahmen zur Minderung – z. B. Steuerfreistellungen oder Anrechnungsmethoden. Beim „Freistellungsverfahren mit Progressionsvorbehalt“ etwa wird das Einkommen in einem Land steuerfrei gestellt, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes im anderen Land berücksichtigt. Bei der Anrechnungsmethode können im anderen Land erhobene Steuern zumindest teilweise im Ansässigkeitsstaat in Abzug gebracht werden.

Bankkonto und Finanzplanung

Bei oder nach der Firmengründung müssen Sie in der Regel ein Geschäftskonto im Land Ihrer Tätigkeit eröffnen. Die Anforderungen hierfür können komplexer sein als in der Schweiz. Einige Länder stellen zusätzliche Anforderungen an Ausländerinnen und Ausländer oder verlangen spezifische Unterlagen. Prüfen Sie dies frühzeitig.

Auch Ihre Finanzplanung sollte gründlich sein und Unvorhergesehenes einplanen: Dazu gehören die Liquiditätsplanung, der Zugang zu lokalen Finanzierungen sowie das Verständnis möglicher Steuervergünstigungen für ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer. Gerade wenn Sie erst seit kurzem im Land sind, kann es sehr schwierig werden, lokale Finanzierungen zu erhalten. Rechnen Sie auch mögliche Verteuerungen oder Verspätungen in Bezug auf die Geschäftsaufnahme in Ihrem Budget ein.

Herausforderungen bei Auslandstätigkeit mit Schweizer Bankkonto

Schweizer Banken sind mittlerweile für ihre strikte Einhaltung der Geldwäschereigesetze und internationalen Regulierungen bekannt.  Auch der globale Trend zu mehr Transparenz spielt eine Rolle. Die Schweiz ist Teil des Common Reporting Standard (CRS), der den Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden vorschreibt.

Zudem sind Schweizer Banken gegenüber bestimmten Branchen oder Ländern zurückhaltend – z. B. bei Kryptowährungen oder Glücksspiel. Auch Geschäfte mit „Hochrisikoländern“ unterliegen oft zusätzlicher Prüfung oder werden gänzlich ausgeschlossen.

Für ausländische Unternehmen ohne Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in der Schweiz sind die Hürden für ein Schweizer Bankkonto in der Regel sehr hoch, so dass es häufig aussichtslos ist, ein Schweizer Bankkonto für das im Ausland gegründete Unternehmen zu erhalten. Hier könnte die Versuchung bestehen, das private Schweizer Bankkonto auch für geschäftliches zu benutzen. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Bank das Konto schliesst. Erkundigen Sie sich also auch hier frühzeitig.

Versicherungen: Schutz für Ihr Unternehmen

Wie in der Schweiz ist auch im Ausland eine gründliche Risikoabsicherung wichtig. Dazu gehören u.a. Betriebshaftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen für Mitarbeitende oder spezifische Branchenversicherungen. Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Land – manche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine gute Versicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Risiken.

Schutz geistigen Eigentums

Wenn Ihr Geschäftsmodell auf Innovation, Technologie oder Kreativität basiert, ist der Schutz Ihres geistigen Eigentums besonders wichtig. Informieren Sie sich über die Registrierung von Marken, Patenten und Urheberrechten im Gastland – die Gesetzeslage ist in jedem Land unterschiedlich.

Expertenwissen vor Ort nutzen

Um administrative, rechtliche oder steuerliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, auf lokale Fachleute zurückzugreifen – etwa Buchhalter, Anwälte und Steuerberater. Diese kennen die rechtlichen Gegebenheiten vor Ort und helfen Ihnen, den Markteintritt rechtssicher zu gestalten. Auch kann der Austausch mit anderen helfen, zum Beispiel über die verschiedenen Handelskammern, über Kontakte mit der Schweizer Vertretung und auch den Schweizer Clubs.

Ein lohnender unternehmerischer Weg im Ausland

Die Gründung eines Unternehmens im Ausland bietet spannende Möglichkeiten für persönliches Wachstum und geschäftliche Diversifizierung. Mit sorgfältiger Planung, umfassender Information und professioneller Begleitung stehen die Chancen gut, Ihr internationales Unternehmertum erfolgreich umzusetzen.

Viel Erfolg bei Ihrem internationalen Abenteuer!

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