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06.03.2026

Liebes Mitglied,

die Soliswiss Genossenschaft hat einen Hilfsfonds, mit dem sie in Not geratene Mitglieder einmalig finanziell unterstützen kann.

Der Vorstand hat entschieden, dass in Anbetracht der besonderen Lage im nahen Osten der Hilfsfonds zur Linderung der Auswirkungen eingesetzt werden kann. Der Vorstand gibt eine Tranche von CHF 30’000.— speziell zu diesem Zweck frei. Die Soliswiss nimmt ab sofort Anträge entgegen. Pro Gesuchsteller kann maximal ein Betrag von CHF2500.— gesprochen werden. Es werden keine wiederkehrenden Leistungen gewährt. Der Betrag kann auch als Darlehen gesprochen werden.

Anträge sind an info@soliswiss.ch mit dem Betreff «Hilfsfonds» zu richten. Die Anträge können frei formuliert sein. Die Soliswiss behält sich vor, Rückfragen zu stellen und Abklärungen zu treffen.

Eine vom Vorstand eingesetzte Jury wird die Anträge behandeln und beantworten.

Folgendes werden wir berücksichtigen:

  • Das Mitglied war bereits vor Beginn der Krise Soliswiss Mitglied.
  • Die gesuchstellende Person befindet sich in einer schweren, durch die Kriegshandlungen im Nahen Osten ausgelösten Notlage, die sie anderweitig nicht lindern kann. Andere Optionen (Anfrage bei Familie, Freunden und Bekannten sowie bei staatlichen und allenfalls nichtstaatlichen Institutionen) sind ausgeschöpft.
  • Die Einmalzahlung ist zielgerichtet, sinnvoll und zweckdienlich. Sie dient der Nothilfe in einem absoluten Härtefall, insbesondere um an den Wohnort zurückkehren zu können, den absoluten Grundbedarf sicherzustellen oder mit der Situation zusammenhängende Kosten zu decken.
  • Bei der Entscheidung, ob und wie viel Unterstützung ausgerichtet wird, können unter anderem folgende Faktoren begünstigend berücksichtigt werden:
    • Die Notlage ist unverschuldet und existentiell
    • Es sind Kinder oder hilflose Personen involviert
    • Die Chancen auf eine deutliche Minderung oder sogar Überwindung der Notlage durch den Soliswiss-Beitrag ist gross.
    • Die Person lebt in einem von den Kriegshandlungen betroffenen Land
    • Die Dauer der Soliswiss Mitgliedschaft

Wir bitten bereits im Gesuch mitzuteilen, wie bei einer Annahme des Gesuches der Beitrag überwiesen werden kann, damit er sicher beim Gesuchsteller ankommt.

Ob und in welcher Höhe ein Beitrag als Einmalzahlung oder Darlehen gesprochen wird, liegt im Ermessen der Soliswiss und wird im Einzelfall entschieden. Es besteht keine Rekursmöglichkeit.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

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