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Angesichts der Pandemie sind viele Jobs weltweit in Gefahr oder bereits verloren gegangen. Vor diesem Phänomen sind auch Auslandschweizer/innen nicht gefeit, weswegen viele von ihnen in die Schweiz zurückgekehrt sind oder zumindest mit diesem Gedanken spielen. Dabei gestaltet sich die Stellensuche auch in der Schweiz zurzeit schwierig, wobei die Lage gerade für Auslandschweizer/innen herausfordernd sein kann.

 

Der Auslandschweizer-Malus

Als Auslandschweizer/in können Sie zwar jederzeit in die Schweiz zurückkehren und hier einer Arbeit nachgehen. Eine Arbeitsbewilligung oder ähnliches benötigen Sie dank Ihres Schweizer Passes nicht. Viele Auslandschweizer/innen bekunden aber trotzdem grosse Mühe, eine passende Stelle zu finden – der «Auslandschweizer-Malus» kommt ihnen in die Quere.

Insbesondere Auslandschweizer/innen, die lange fernab der Eidgenossenschaft gelebt und gearbeitet haben, sind davon betroffen. Sie haben in dieser Zeit zwar wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt und allenfalls eine Aus- oder Weiterbildung gemacht. Doch dieser ansehnliche Lebenslauf nützt ihnen mitunter in der Schweiz nicht viel. Manche Schweizer Arbeitgeber/innen können diese Erfahrungen nämlich nicht einordnen, da sie sie aus ihrer eigenen Unternehmenswelt nicht kennen. Ist zum Beispiel ein südafrikanischer Schulabschluss dem Schweizer Pendant ebenbürtig? Sind Erfahrungen in einem mexikanischen Betrieb wirklich vergleichbar mit der eidgenössischen Arbeitskultur? Da gehen manche lieber auf Nummer sicher und stellen eine in der Schweiz ausgebildete Person ein.

Eine weitere Barriere kann die Sprache darstellen, vor allem bei Auslandschweizer/innen, die im Ausland geboren wurden oder die Schweiz sehr jung verlassen haben. Hinzu kommen typische erschwerende Faktoren, die auch Schweizer/innen selbst betreffen – z.B. das Alter.

 

Lieber nichts überstürzen

Die genannten Hürden sollten Sie aber nicht entmutigen – es gibt schliesslich genügend Auslandschweizer/innen, die die Wiedereingliederung gut geschafft haben. Und das können auch Sie. Gleichzeitig sollten Sie sich der Herausforderungen bewusst sein und die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen. Die wichtigste davon: überstürzen Sie nichts.

Immer wieder gelangen Auslandschweizer/innen an uns, die ihren Job in der ehemaligen Heimat gekündigt und in die Schweiz rückgewandert sind, ohne dass sie hier eine Stelle auf sicher gehabt hätten. Dies lässt sich in gewissen Fällen nicht vermeiden, beispielsweise wenn sich eine Rückkehr aufgrund hilfsbedürftiger Angehöriger oder sonstiger Notfälle aufdrängt.

Erlauben es die Umstände hingegen, ist von dieser Art der Rückkehr klar abzuraten: suchen Sie sich vom Ausland aus eine Arbeit in der Schweiz, und brechen Sie erst Ihre Zelte ab, wenn Sie fündig geworden sind. Auch das klingt natürlich einfacher, als es vielleicht ist – oftmals sind Schweizer Arbeitgeber/innen zurückhaltend, Leute einzustellen, die sie noch nie in Person getroffen haben. Hier ist Geduld, Kreativität und Flexibilität gefragt: Vielleicht können Sie einen Kurzaufenthalt in der Schweiz machen, um sich vorzustellen. Oder Sie verfügen hier über ein Netzwerk (z.B. von ehemaligen Arbeitskolleg/innen), das Sie aktivieren können. Eventuell kann eine Vorstellung per Zoom Ihrer physischen Absenz doch ausreichend entgegenwirken. Alternativ können Sie auch versuchen, Ihrem bzw. Ihrer potentiellen Arbeitgeber/in einen befristeten Vertrag schmackhaft zu machen und so den Einzug in ein Unternehmen zu schaffen. Bleiben Sie jedenfalls offen – es muss anfangs nicht immer gleich Ihr Traumjob sein. Oft gilt es vielmehr, einfach einmal im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.

 

Online-Möglichkeiten zur Stellensuche in der Schweiz

Das vielleicht wichtigste Instrument zur Stellensuche ist heute auch in der Schweiz das Internet. Zahlreiche Unternehmen schreiben Vakanzen auf ihren Websites aus. Auch die Bundes- und Kantonsverwaltungen verfügen über entsprechende Seiten. Wenn Sie sich also für einen bestimmte/n Arbeitgeber/in besonders interessieren, ist der jeweilige Webauftritt immer eine gute erste Anlaufstelle.

Alternativ dazu gibt es natürlich zahlreiche Job-Portale. Zu den wohl bekanntesten dürften jobs.ch, jobagent.ch, careerjet.ch, indeed.ch oder jobscout24.ch zählen. Auf diesen finden sich allerlei Stellen zu den unterschiedlichsten Berufen und Branchen in der ganzen Schweiz. Daneben gibt es eine Auswahl an regionalen Anbietern, z.B. jobup.ch für die Westschweiz, berner-stellen.ch für den Kanton Bern, stellen-basel.ch für die Region Basel, stellen-zuerich.ch für die Region Zürich oder ostjob.ch für die Ostschweiz – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Ferner gibt es spezialisierte Portale, etwa für Führungs- und Fachkräfte (z.B. jobmarket.ch oder alpha.ch), für Berufe im Gesundheitswesen (z.B. medtalents.ch) oder für Ingenieur/innen (z.B. ingjobs.ch). Eine Google-Suche nach einer Plattform für Ihre Branche oder Region kann sich also lohnen.

Ob auf Job-Portalen oder Unternehmensseiten – hilfreich ist es immer, Ihre Suchangaben als Abo zu speichern, falls diese Option angeboten wird. Dadurch erhalten Sie regelmässig die neuesten Inserate zusammengefasst in einer E-Mail und bleiben so stets auf dem neuesten Stand.

Unterstützung bei der Stellensuche durch die Behörden

Für rückkehrende Auslandschweizer/innen bieten zudem die Schweizer Behörden gewisse Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stellensuche. Falls Ihre Rückwanderung noch mehr als zwei Monate in der Zukunft liegt, können Sie sich an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt (AWA BS) für eine Beratung wenden. Sie können dies auch tun, wenn Sie nicht nach Basel-Stadt ziehen wollen – das AWA BS hat dafür ein schweizweites Mandat vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhalten. Wenn Ihre Rückkehr hingegen in weniger als zwei Monaten erfolgt, dann sollten Sie sich direkt an das für Sie zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wenden. Welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie unkompliziert mit dem Such-Tool des SECO herausfinden.

Überdies betreibt das SECO die Online-Plattform arbeit.swiss, welche auch für rückkehrende Auslandschweizer/innen interessant ist, da auch hier zahlreiche Stellen ausgeschrieben werden (siehe Rubrik «Job-Room»). Dabei handelt es sich aber nicht nur um eine weitere Suchmaschine für Jobs, sondern um eine veritable Stellenvermittlung: Sie können Ihr Dossier einschicken, damit man Sie an eine/n passende/n Arbeitgeber/in vermitteln kann. Zuständig dafür ist wiederum das AWA BS, welches Ihnen auch bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen beratend zur Seite steht.

Die Plattform des SECO ist zudem äusserst nützlich für weitere Informationen zum Bewerbungsprozess in der Schweiz und bietet spezifische Tipps für unterschiedliche Personengruppen (z.B. Jugendliche oder ältere Arbeitnehmer/innen).

 

Falls es doch nicht (gleich) klappt

Manchmal braucht es aber dennoch eine gewisse Zeit, bis man die passende Stelle gefunden hat – wohl umso mehr in der aktuellen Lage. Sollte dies der Fall sein, können Sie auch als Auslandschweizer/in grundsätzlich Arbeitslosengeld beziehen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Zentral ist dabei in erster Linie, ob Sie vor Ihrer Rückkehr in die Schweiz in einem EU-/EFTA- oder einem Drittstaat lebten.

Haben Sie zuvor in einem Mitgliedstaat der EU bzw. der EFTA gelebt und gearbeitet, so müssen Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld grundsätzlich dort anmelden. Das heisst konkret: bei der Rückwanderung in die Eidgenossenschaft erhalten Sie erstmal keine Leistungen aus der Schweiz.  Sie können aber sehr wohl das Arbeitslosengeld von Ihrem ehemaligen Wohnstaat in die Schweiz «mitnehmen», d.h. Sie erhalten für weitere 3-6 Monate nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz die Unterstützung vom entsprechenden EU-/EFTA-Land. Für diesen sogenannten «Leistungsexport» müssen Sie noch vor der Rückwanderung bei den zuständigen Behörden in Ihrem alten Wohnstaat mittels Formular U2 ein Gesuch stellen. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der EU und des SECO.

Beachten Sie dabei: wenn Sie nach Ablauf dieser 3-6 Monate in der Schweiz keine Stelle gefunden haben, aber weiterhin Arbeitslosengeld beziehen wollen, müssen Sie wieder in Ihren alten Wohnstaat zurückkehren. Wenn Sie hingegen in der Schweiz bleiben wollen und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, müssen Sie wohl oder übel Sozialhilfe beantragen – aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung erhalten Sie nichts.

Wenn Sie zuvor in einem Staat gelebt und gearbeitet haben, welcher nicht Teil der EU oder EFTA ist (also ein sog. «Drittstaat»), gestaltet sich die Situation wiederum ein wenig anders. Grundsätzlich haben Sie hier die Möglichkeit, Arbeitslosengeld von Ihrem neuen Wohnkanton zu erhalten. Hierzu müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen Sie sich innerhalb eines Jahres nach Ihrer Rückkehr bei den kantonalen Behörden melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das Datum der Anmeldung gilt dann als Stichtag für weitere Bedingungen: Sie müssen in den 24 Monaten vor dieser Anmeldung entweder mindestens 12 Monate in der Schweiz beschäftigt gewesen sein, oder mindestens 12 Monate im Ausland plus mindestens 6 weitere Monate in der Schweiz. Ob die Anstellung dabei durchgängig war oder nicht, spielt keine Rolle – Sie können also grundsätzlich auch mehrere kürzere Beschäftigungen anrechnen lassen. Die Arbeitszeit im Ausland müssen Sie überdies durch eine Bescheinigung seitens Arbeitgeber/in bestätigen lassen.

Beachten Sie zudem, dass der Leistungsumfang der Schweizer Arbeitslosenversicherung für rückgewanderte Auslandschweizer/innen aus Drittstaaten nicht unbedingt gleich hoch ist wie für nicht-ausgewanderte Schweizer/innen. Das bedeutet vor allem, dass Sie nicht zwingend 80% Ihres letzten Lohnes erhalten. Wie hoch die Leistung letztlich ausfällt, wird individuell geprüft und von diversen Faktoren (z.B. Ihrer Ausbildung) abhängig gemacht.

Sie sehen: Die Bedingungen, um als rückgewanderte/r Auslandschweizer/in an Schweizer Arbeitslosengeld zu kommen, sind relativ strikt. Durch gesetzliche Anpassungen im Jahre 2018 wurde der Zugang zu diesen Leistungen ausserdem insbesondere für Rückkehrende aus Drittstaaten weiter verschärft. Von daher ist es auf jeden Fall empfehlenswert, die Rückwanderung nach Möglichkeit erst anzutreten, wenn Sie eine Arbeit in der Schweiz in Aussicht haben oder über ein ausreichendes finanzielles Polster verfügen, um die ersten paar Monate problemlos überbrücken zu können.

 

 

 

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