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30.08.2024

Seit 1. Januar 2024 gelten in Thailand neue Steuerregeln für die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland, einschliesslich Renten. Grundsätzlich müssen nun alle, die in Thailand steuerlich ansässig sind (Aufenthalt länger als 180 Tage innerhalb eines Steuerjahres in Thailand) und Einkommen im Ausland erzielen oder eine Rente im Ausland erhalten, diese versteuern, wenn Gelder nach Thailand überwiesen werden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Die Schweiz hat mit Thailand ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) abgeschlossen. In der Schweiz entrichtete Steuern werden in Thailand in der Regel berücksichtigt.

Wir raten Ihnen sich zu Ihrer spezifischen Situation in Thailand beraten zu lassen. Für eine grobe Schätzung des möglichen Steuerbetrags verlinken wir Ihnen zwei Steuerrechner für Thailand:
https://en-1466.site-translation.com/thailand/tax/4742.html
https://www.uobam.co.th/en/tax-calculation

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