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10.01.2022

Liebes Mitglied,

die Soliswiss Genossenschaft hat einen Hilfsfonds, mit dem sie in Not geratene Mitglieder einmalig finanziell unterstützen kann.

Der Vorstand hat entschieden, dass in Anbetracht der besonderen Lage der Hilfsfonds zur Linderung der Auswirkungen der Corona Pandemie eingesetzt werden kann. Der Vorstand gibt eine Tranche von CHF 50’000.—zu diesem Zweck frei. Die Soliswiss nimmt ab sofort Anträge entgegen. Pro Gesuchsteller kann maximal ein Betrag von CHF 2’500.—gesprochen werden. Es werden keine wiederkehrenden Leistungen gewährt.

Anträge sind an info@soliswiss.ch mit dem Betreff «Hilfsfonds» zu richten. Die Anträge können frei formuliert sein. Die Soliswiss behält sich vor, Rückfragen zu stellen und Abklärungen zu treffen.

Eine vom Vorstand eingesetzte Jury wird die Anträge behandeln und beantworten.

Folgendes werden wir berücksichtigen:

  • Die gesuchstellende Person befindet sich in einer schweren, durch die Corona Pandemie ausgelösten Notlage, die sie anderweitig nicht lindern kann. Andere Optionen (Anfrage bei Familie, Freunden und Bekannten sowie bei staatlichen und allenfalls nichtstaatlichen Institutionen) sind ausgeschöpft. Insbesondere hat das Domizilland des Antragstellers keine wesentlichen öffentlichen finanziellen Massnahmen oder Hilfsprogramme zur Linderung der finanziellen Auswirkungen der Pandemie beschlossen oder geplant (wie es etwa die Schweiz, Deutschland oder die USA getan haben) oder der Antragssteller ist nachgewiesen nicht anspruchsberechtigt.
  • Die Einmalzahlung ist zielgerichtet, sinnvoll und zweckdienlich. Sie dient der Nothilfe in einem absoluten Härtefall, insbesondere um an den Wohnort zurückkehren zu können, den absoluten Grundbedarf sicherzustellen oder mit der Pandemie zusammenhängende medizinische Kosten zu decken.
  • Bei der Entscheidung, ob und wie viel Unterstützung ausgerichtet wird, können unter anderem folgende Faktoren begünstigend berücksichtigt werden:
    • die Notlage ist unverschuldet und existentiell
    • es sind Kinder oder hilflose Personen involviert
    • Die Chancen auf eine deutliche Minderung oder sogar Überwindung der Notlage durch den Soliswiss Beitrag ist gross.
    • Die Person lebt in einem Risikoland (vgl. Soliswiss-Risikoindex)
    • Die Dauer der Soliswiss Mitgliedschaft

Wir bitten bereits im Gesuch mitzuteilen, wie bei einer Annahme des Gesuches der Beitrag überwiesen werden kann, damit er sicher beim Gesuchsteller ankommt.

Ob und in welcher Höhe ein Beitrag gesprochen wird, liegt im Ermessen der Soliswiss und wird im Einzelfall entschieden. Es besteht keine Rekursmöglichkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

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