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Verlassen Sie die Schweiz, um ins Ausland zu ziehen oder eine längere Reise zu unternehmen, kann eine Abmeldung bei Ihrer Gemeinde zum Thema werden. Sich abmelden bringt dabei Vorteile, aber auch Nachteile mit sich.

Abmelden oder nicht – manchmal ist der Fall klar, manchmal nicht. Leider gibt es keine generell gültige Antwort auf die Frage, wann eine Abmeldung möglich oder erforderlich ist. Dies hängt massgeblich von den jeweiligen kantonalen oder gar kommunalen Bestimmungen sowie Ihrer individuellen Situation ab.

Bild: Helloquence @ unsplash.com

Ein paar Grundsätze

Im Allgemeinen lässt sich aber festhalten, dass eine Abmeldung erforderlich ist, wenn Sie in der Schweiz definitiv Ihre Zelte abbrechen. Wenn Sie über keine (unmittelbare) Rückwanderungsabsicht verfügen, Ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz beendet sowie Ihre Wohnung oder Ihr Haus aufgegeben haben, so verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland. In solchen Fällen spricht einiges dafür, dass Sie sich abmelden müssen. Die Abmeldung dient dabei übrigens auch anderen Behörden und Institutionen zumindest als Indiz, dass Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.

In anderen Fällen ist die Lage aber nicht so eindeutig – hier kommen diverse Fristen und Faktoren zum Tragen. Dies trifft zum Beispiel auf «GlobetrotterInnen» zu. Was Sie als so ein/e Weltreisende/r besonders beachten sollten, lesen Sie im zweiten Teil dieser Artikelserie.

Nachfolgend finden Sie eine grobe Übersicht über die Konsequenzen einer Abmeldung. Was der eine dabei als Vorteil empfinden kann, erweist sich für die andere eventuell als Nachteil. Es lohnt sich also immer genau hinzuschauen.

 

Eine Abmeldung kann vorteilhaft sein

Wenn Sie sich abgemeldet haben, der Wohnsitz unbestritten im Ausland ist und Sie in der Schweiz weder über Grundeigentum noch Erträge verfügen, so sind Sie grundsätzlich von der Schweizer Steuerpflicht befreit. Damit können Sie natürlich je nachdem eine Stange Geld sparen, insbesondere bei Reisen. Aber Achtung: Wenn Ihr neues Wohnsitzland höhere Steuern verlangt, kann die Steuerbelastung dennoch zunehmen.

Zu beachten gilt es zudem, dass Gemeinden oftmals eine Abmeldung verweigern, wenn noch Steuerschulden offen sind. Dies ist zwar gemäss Bundesgerichtsentscheid (vgl. BGE 127 I 97) nicht unbegrenzt zulässig, scheint aber in der Praxis vorzukommen.

Bei der Abmeldung erhalten Sie von Ihrer Gemeinde eine Abmeldebestätigung. Diese (und teilweise noch zusätzliche Dokumente) benötigen Sie unter Umständen für den zoll- und mehrwertsteuerbefreiten Umzug Ihres Hausrats in die neue Heimat. Fragen Sie bei den zuständigen Zollbehörden Ihres Ziellandes früh genug nach, welche Unterlagen Sie beim Grenzübertritt vorweisen müssen.

Verbringen Sie mehr als 12 Monate im Ausland und haben Sie sich von Ihrer Gemeinde abgemeldet, können Sie als wehrpflichtiger Mann oder als weibliche Angehörige der Armee von der Dienstpflicht befreit werden, zumindest bis zur Wiederanmeldung. Dafür müssen Sie Ihr Auslandsgesuch fristgerecht (in der Regel mindestens 2 Monate vor Abreise) eingereicht sowie allfällig zusätzlich verlangte Unterlagen vorgelegt haben.

Darüber hinaus ermöglicht Ihnen die Abmeldebescheinigung die ausserterminliche Kündigung von gewissen Verträgen (z.B. Versicherungen) und Abonnementen (z.B. für Ihr Natel). Es lohnt sich, die jeweiligen Vertragsbestimmungen zu studieren und frühzeitig auf die Vertragspartner zuzugehen – damit können Sie eine Menge unnötiger Ausgaben vermeiden.

Wenn Sie sich abmelden, können Sie zudem die Gelder aus der beruflichen Vorsorge beziehen. Bei einer Auswanderung in EU-Staaten bestehen jedoch Beschränkungen beim Bezug der BVG-Gelder. Wandern Sie hingegen in ein Land ausserhalb der EU aus, können Sie die Gelder einfacher beziehen.

Einmal abgemeldet und in der neuen Heimat angekommen, müssen Sie sich auf der Schweizer Vertretung registrieren – und zwar innert 90 Tagen nach der Abmeldung. Mit dieser Registrierung gehen einige Vorteile einher: Sie können in Krisen- oder Notfällen leichter ausfindig gemacht und kontaktiert werden, gewisse Formalitäten können leichter abgewickelt werden (z.B. im Zusammenhang mit Geburt, Tod, Heirat) und Sie können nach einem weiteren Schritt künftig an Schweizer Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.

 

Nachteile bedenken 

Doch eine Abmeldung kann auch Nachteile mit sich bringen: Ist Ihr Wohnsitz im Ausland, so können Sie grundsätzlich nicht mehr bei Ihrer obligatorischen Schweizer Krankenkasse gemäss KVG versichert bleiben. Ausnahmen bestehen jedoch zum Beispiel für RentnerInnen im EU-Raum und GrenzgängerInnen. Sind Sie nicht mehr in der obligatorischen Krankenkasse, zahlen Sie zwar keine Prämien mehr, haben aber auch keinen (kostengünstigen) Zugang zu den Gesundheitsdienstleistungen in der Schweiz. Sie müssen somit eine andere Versicherungslösung finden, was aufgrund des unübersichtlichen Angebots sowie möglicher Beschränkungen herausfordernd sein kann. Immer wieder berichten uns zum Beispiel gerade ältere Ausgewanderte, dass sie Mühe haben, im Ausland eine (zahlbare) Krankenversicherung zu finden – umso mehr, wenn Sie gesundheitlich vorbelastet sind.

Wenn Sie noch nicht im Ruhestand sind, scheiden Sie mit dem Wegzug in der Regel auch aus der obligatorischen AHV aus. In diesem Fall können Sie keine Beiträge mehr einzahlen, woraus Lücken und schliesslich eine Kürzung bei der Rente resultieren können. In gewissen Fällen können Sie zwar der freiwilligen AHV beitreten, doch die Bedingungen sind relativ strikt und die Beitragszahlungen können das Portemonnaie belasten. AHV-Beiträge sind dann nämlich in der Regel nicht steuerbefreit und Sie tragen gewisse Mehrkosten (z.B. Verwaltungskosten in Höhe von 5% der geschuldeten Beiträge). Nichtsdestotrotz lohnt sich die freiwillige AHV in sehr vielen Fällen.

Bedenken Sie ausserdem, dass Sie für Ihr Schweizer Bankkonto für gewöhnlich einen Wohnsitz in der Schweiz haben müssen. Melden Sie sich aus der Schweiz ab, so müssen Sie dies der Bank mitteilen und können Ihr altes Konto nicht unbedingt aufrechterhalten. Zwar bieten gewisse Banken Konti für Personen mit Wohnsitz im Ausland (einschliesslich AuslandschweizerInnen) an, diese sind jedoch mit gewissen Mehrkosten verbunden.

Für weitere Informationen zur Abmeldung bzw. deren Vor- und Nachteile erteilen Ihnen unsere professionellen Beraterinnen und Berater jederzeit gerne Auskunft.

 

Fazit

Beim Abmelden sollten Sie sich aller Konsequenzen bewusst sein. Und Achtung: Was vielleicht zu Beginn als Vorteil erscheint (z.B. da weniger Kosten anfallen), kann sich im Alter oder in einem Krankheitsfall rächen (siehe z.B. Beitragslücken bei der AHV). Klären Sie also auf jeden Fall früh genug ab, ob eine Abmeldung für Sie erforderlich und sinnvoll ist – und wie Sie mit eventuellen Nachteilen umgehen wollen.

Als GlobetrotterIn gilt es dabei besondere Faktoren zu berücksichtigen, beispielsweise in Bezug auf die AHV, Krankenversicherung und Steuern. Diese Elemente stellen wir Ihnen im zweiten Teil dieser Artikelserie vor.

Erschwerend bei dieser ganzen Angelegenheit ist, dass es kaum nationale Regelungen gibt. Welche Fristen, Beschränkungen und Möglichkeit für Sie spezifisch gelten, hängt zum Grossteil von Ihrem Kanton sowie Ihrer Gemeinde ab. Um einen gewissen Überblick über diese verworrene Situation zu erhalten, hat Soliswiss eine Umfrage bei über 50 Gemeinden durchgeführt. Dabei ging es um Fristen und Einflussfaktoren bei der Abmeldepflicht bzw. –möglichkeit. Die Resultate stellen wir Ihnen im dritten Teil dieser Artikelserie vor.

 

Haben Sie Fragen? Möchten Sie, dass wir noch andere Punkte rund ums Thema Abmelden behandeln? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail mit Ihren Fragen und Wünschen an info@soliswiss.ch.

 

 

 

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