Impfen für Auslandschweizerinnen und -schweizer – wer darf laut BAG?
Das BAG informiert auf seiner Webseite folgendermassen:
«Schweizer Staatsangehörige im Ausland, die in der Schweiz eine obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) abgeschlossen haben, können sich grundsätzlich gemäss Impfempfehlungen in der Schweiz impfen lassen. Die Umsetzung der Impfung ist kantonal geregelt. Informationen ob und wie Sie sich zur Impfung anmelden können, erhalten Sie bei den kantonalen Stellen.
Schweizer Staatsangehörige im Ausland, die über keine obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz verfügen, sollen die Impfung am Wohnsitz im Ausland gemäss den dort geltenden Regelungen vornehmen.»
Mit anderen Worten, Rentnerinnen und Rentner, Grenzgängerinnen und Grenzgänger aber auch Weltreisende oder ins Ausland entsandte Schweizer und Schweizerinnen, die der Schweizer obligatorischen Versicherung angeschlossen sind, können sich grundsätzlich in der Schweiz impfen lassen. Da das BAG auf die Umsetzung der Kantone verweist, wollten wir es genauer wissen und haben nachgefragt: Wie halten es die Kantone mit dem Impfen oder etwas konkreter, in welchen Kantonen kann sich zum Beispiel eine Rentnerin impfen lassen, die in Spanien wohnt und basierend auf den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU in der Schweiz obligatorisch krankenversichert ist?
Es kommt auf den Kanton an
Unser erstes Fazit: Verlässliche Informationen zu finden, ist gar nicht einfach und es gibt Unterschiede zwischen den Kantonen. Einige Kantone informieren transparent auf ihren Webseiten, so listet zum Beispiel der Kanton Genf auf, welche Personengruppen mit Wohnsitz im Ausland und einer Schweizer Versicherung momentan zur Impfung zugelassen sind, dies sind in erster Linie Grenzgänger/innen. Der Kanton Waadt warnt auf seiner Webseite ausdrücklich, dass nur eine Impfung mit Wohnsitz im Kanton möglich ist, mit Ausnahme gewisser Personen, die in Gesundheitsinstitutionen des Kantons arbeiten. Personen ohne Wohnsitz im Kanton könnten auch nach erfolgreicher Registrierung noch im Impfzentrum abgewiesen werden. In einer mündlichen Anfrage beruhigt eine Person der Hotline aber, dass etwa auch der Nachweis eines ehemaligen Wohnsitzes im Kanton vor Wegzug ins Ausland akzeptiert würde. Der Kanton Graubünden argumentiert mit der Vielzahl an Zweitwohnungen und Grenzgänger/innen und begründet damit ein striktes Wohnsitzprinzip. Auch der Kanton Basel-Stadt verweist auf die Notwendigkeit eines Wohnsitzes im Kanton.
Andere Kantone scheinen es lockerer zu nehmen. Trotz teilweiser anders lautender Informationen auf den Webseiten bestätigen zum Beispiel die Hotlines der Kantone Basel-Land, St. Gallen und Solothurn auf Anfrage, dass sich Auslandschweizerinnen und -schweizer mit Grundversicherung in der Schweiz grundsätzlich bei ihnen impfen lassen können. Der Kanton Bern verweist auf die Regeln des BAG und schreibt «Touristinnen und Touristen sowie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ohne Schweizer Krankenkasse sind gemäss BAG nicht zur Impfung in der Schweiz zugelassen.» Da sollte der Umkehrschluss gelten, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit einer Schweizer Krankenversicherung zur Impfung zugelassen sind, wenn sie die allgemeinen Kriterien des Kantons erfüllen.
Da auf den Kantonswebseiten kaum schriftlich eindeutige Aussagen zu finden sind, die eine Impfmöglichkeit aller Kategorien von Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Schweizer Grundversicherung ausdrücklich vorsehen würden, bleibt in vielen Fällen eine Prise Ungewissheit.
Der Impfstoff ist weiterhin beschränkt verfügbar
Unser zweites Fazit: Alle Kantone stehen momentan vor der schwierigen Aufgabe, den vorhandenen Impfstoff möglichst gerecht und möglichst effektiv zu verteilen. Dafür mussten alle Kantone Prioritäten definieren, um die Bevölkerung als solche und alle einzelnen möglichst gut zu schützen. Im Vordergrund steht dabei überall der Schutz der eigenen ständigen Wohnbevölkerung, denn auch die Zuteilung der Impfdosen erfolgt in erster Linie mit Blick auf die Einwohnerzahl. Mit jeder neuen Lieferung an Impfdosen, der fortschreitenden Zahl der bereits geimpften Personen, dem Ausbau der Impfzentren und dem Einbezug der Hausärzte, entspannt sich die Situation jedoch.
Es wird besser
Unser drittes Fazit: Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, werden auch die Kriterien für die Impfungen gelockert werden. Noch ist der beste Tipp an Auslandschweizerinnen und -schweizer, sich um eine Impfung in ihrem Wohnland zu bemühen. Wenn Sie der Schweizer obligatorischen Versicherung angeschlossen sind und in Ihrem Wohnland noch keine Impfung in Aussicht ist, dann lohnt es sich, es mit der Anmeldung in der Schweiz zu versuchen. Um auf Nummer sicher zu gehen, lassen Sie sich besser vom Impfkanton konkret und schriftlich bestätigen, dass Sie zur Impfung berechtigt sind, um zu vermeiden, dass Sie dann doch am Tag der Impfung unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden. Für alle anderen heisst es zumindest gerade jetzt noch abwarten, obwohl uns auch immer wieder vereinzelte Fälle zu Ohren kommen, in denen auch Auslandschweizerinnen und -schweizer eine Impfung erhalten haben. Sobald der Impfstoff breiter verfügbar ist, werden sich sicherlich neue Möglichkeiten ergeben. Die Anleitung des Kanton Bern für die Registrierung fürs Impfen enthält bereits Hinweise für Auslandschweizer/innen – auch ohne Schweizer Grundversicherung. Zumindest das Registrierungssystem ist also bereits gerüstet. Im Herbst könnte die Situation bereits deutlich besser aussehen.
Informieren Sie sich bezüglich Impfung beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
Bis dahin heisst es vorsichtig sein: Bleiben Sie gesund!
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